Diese Meldung ist vom 02.12.2019.
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Der Winter kann kommen

Presse 02.12.2019

Der Zentrale Betriebshof Herten ist gut für den Wintereinbruch gerüstet

Gregor Born (Abfallwirtschafts-Bereichsleiter) und Heinrich Weidner (Einsatzleiter für Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst ) in der gefüllten Salzhalle (v.l.n.r.).
Gregor Born (Abfallwirtschafts-Bereichsleiter) und Heinrich Weidner (Einsatzleiter für Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst ) in der gefüllten Salzhalle (v.l.n.r.).

Der Zentrale Betriebshof Herten (ZBH) hat sich im Rahmen des Winterdienstes gut auf Schneefall und Glatteis vorbereitet. Rund 800 Tonnen Streusalz liegen in der Salzhalle bereit. Der Einsatzleiter für Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst Heinrich Weidner erklärt: „Wir stehen in den Startlöchern“.

Die dafür benötigten Streufahrzeuge (3 Großstreuer und 5 Traktoren) wurden bereits gewartet. Zudem sind fünf Handkolonnen in Winterdienstbereitschaft. Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofes Herten kontrollieren regelmäßig die Straßen, ob eine Glättegefahr und infolgedessen die Notwendigkeit zum Einsatz der Streufahrzeuge besteht. In Abhängigkeit von der Dringlichkeit erfolgt der Einsatz von Streufahrzeugen auf Straßen, Rad- und Gehwegen in Herten. Im Fall von Glättegefahr wird das Streusalz zum Beispiel von den Großstreuern im Feuchtsalzstreuverfahren ausgebracht. Dabei wird das Streusalz auf dem Fahrzeug durch eine Salzlösung, auch Sole genannt, angefeuchtet und anschließend über den Streuteller breitflächig auf die vereiste Fläche aufgetragen.

Aufgaben der Bürgerinnen und Bürger

Um reine Anliegerstraßen, Stichstraßen und Nebenfahrbahnen müssen sich die Anliegerinnen und Anlieger bei Frost und Schnee selbst kümmern. Abstumpfende Mittel wie Sand oder Granulat können als Streumittel genutzt und die Flächen können mittels einem Schneeschieber beräumt werden. Auf Gehwegen und Bürgersteigen muss ein 1,20 Meter breiter Weg freigeräumt werden. Die Anlieger müssen ebenfalls an Kreuzungen, Einmündungen und Überwegen Schnee und Eis bis zur Fahrbahnmitte beseitigen und für ein gefahrloses Ein- und Aussteigen an Bushaltestellen sorgen. Ebenso sind Abfallbehälterstandplätze von Schnee und Eis zu befreien, damit die Leerung der Abfallbehälter gewährleistet werden kann. Weitere Informationen und Beispiele enthält der Winterdienstflyer des ZBH.

Bei welchen Straßen es sich um Anlieger-, Stich- oder Nebenstraßen handelt, ist im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung festgehalten. Diese erhalten Bürgerinnen und Bürger als Download auf www.zbh-herten.de.

Informationen und Kontakt

Weitere Informationen zu Pflichten beim Winterdienst, dem richtigen Streumittel und dem Winterdienst auf Fahrbahnen erhalten Interessierte unter www.zbh-herten.de.

Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger jederzeit an den Winterdienst-Service des ZBH wenden. Dieser ist unter der Telefonnummer (0 23 66) 303 101 oder (0 23 66) 303 114 erreichbar. Ein Kontakt ist auch per E-Mail an winterdienst@herten.de möglich.

Pressekontakt

Stadt Herten, Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Anika Meierhenrich, Telefon: 0 23 66 / 303 357, a.meierhenrich@herten.de