Diese Meldung ist vom 29.09.2004.
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Der Kreis wählt am 10. Oktober den Landrat

Presse 29.09.2004

Noch einmal zum Gang an die Wahlurne aufgerufen sind kreisweit über 500.000 Bürgerinnen und Bürger. Am 10. Oktober treten Hans-Jürgen Schnipper und Hans-Joachim Welt in der Stichwahl um das Amt des Landrats an. In einigen Städten müssen auch die Bürgermeister in der Stichwahl ermittelt werden.

Den Landrat könnte man als den Bürgermeister des Kreises bezeichnen. Er ist das Oberhaupt der rund 650.000 Einwohner im Kreis Recklinghausen und in der Kreisverwaltung der Chef von 1400 Mitarbeitern. Wie auch der erste Bürgermeister einer Stadt ist der Landrat hauptamtlich tätig. Zu den Aufgaben des Landrates gehört die gesetzliche Vertretung des Kreises, die Wahrnehmung der Geschäfte der laufenden Verwaltung sowie die Ausführung der Beschlüsse des Kreistages. Der Landrat führt die allgemeine Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden, also auch über Herten. Der Landrat ist ein bedeutender Repräsentant für die Region und eine wichtige Kontaktstelle beispielsweise zur Landesregierung. Dort vertritt er die Interessen des Kreises und der kreisangehörigen Städte.

Zur Stichwahl am 10. Oktober kommt es für das Amt des Landrats, weil Jochen Welt (SPD) zwar 40,6% der Stimmen bekam und damit mehr als Hans-Jürgen Schnipper (CDU, 39,6%), doch da dies nicht die absolute Mehrheit (also mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen) ist, müssen die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen noch einmal in der Stichwahl antreten.

Für diese Stichwahl werden keine gesonderten Wahlbenachrichtigungskarten mehr verschickt. Die ausgegebenen Wahlbenachrichtigungskarten gelten weiterhin. Die Stichwahl wird am Sonntag, 10. Oktober in den gleichen 33 Wahllokalen wie bei den Kommunalwahlen in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr durchgeführt. Zur Teilnahme an der Wahl muss die Wahlbenachrichtigungskarte vorgelegt werden. Ist die Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr vorhanden gilt auch der gültige Personalausweis aus Berechtigung. Gewählt werden kann nur im gleichen Wahllokal wie bei den Kommunalwahlen.

"Bei den Wählern, die nur für den 26. September Briefwahlunterlagen beantragt haben und am 10. Oktober ins Wahllokal gehen möchten, gilt der Personalausweis als Berechtigung zur Stichwahl. Die Daten des Ausweises werden dann mit denen im Wählerverzeichnis abgeglichen, um die Wahlberechtigung zu überprüfen", erklärt Alexandra Kibbas, Leiterin des Briefwahlbüros.

Ab Donnerstag, 30. September, können die Bürger, die per Briefwahl wählen möchten, im Briefwahlbüro im Rathaus ihre Stimme abgeben. Das Briefwahlbüro ist wieder im kleinen Sitzungssaal des Hertener Rathauses eingerichtet, 1. Etage, Zimmer 174. Wer bei der ersten Briefwahl die Unterlagen für die Stichwahl angefordert hat, bekommt sie automatisch zugesandt und sollte den Empfang der Unterlagen per Post abwarten.

Das Briefwahlbüro ist geöffnet zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses: Mo - Mi 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Do 8.00 Uhr - 17.30 Uhr, Fr. 8.00 - 12.30 Uhr. Zusätzlich ist das Briefwahlbüro am kommenden Samstag, 2. Oktober von 10 Uhr bis 12 Uhr und am Freitag, 8. Oktober bis 18 Uhr geöffnet

Die Ergebnisse für die Wahl des Landrats gibt es nach der Auswertung am Sonntag, 10. Oktober im Internet unter wahl-http.krzn.de/wep/wep030/. Die Ergebnisse des gesamten Kreises stehen auf der Internetseite www.kom-wahl2004.de. Hier können auch die Ergebnisse der Wahl vom 26. September eingesehen werden.

 



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