Diese Meldung ist vom 08.01.2021.
Möglicherweise sind die Inhalte nicht mehr aktuell. Unsere aktuellen Meldungen finden Sie hier.

Corona-Lockdown bis zum 31. Januar 2021 verlängert

Presse 08.01.2021

Einige städtische Einrichtungen weiterhin geschlossen

Logo der Stadt Herten
Logo der Stadt Herten

Der bundesweite Lockdown wurde aufgrund der hohen Corona-Infektionszahlen verlängert – daher gelten vom 11. Januar bis einschließlich 31. Januar 2021 in Nordrhein-Westfalen und damit auch in Herten strenge Corona-Regeln. Das Rathaus bleibt weiterhin, bis zum 31. Januar 2021, für den normalen Publikumsverkehr geschlossen. Der Wertstoffhof des Zentralen Betriebshofs (ZBH) öffnet unter strengen Hygienevorgaben. Darüber hinaus gelten strengere Kontaktbeschränkungen.

Rathaus

Trotz Corona-Lockdown werden im Rathaus weiterhin die wichtigsten Dienstleistungen und die Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt. Die Mitarbeitenden sind per Telefon und E-Mail für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar, das Rathausgebäude ist aber für den Publikumsverkehr geschlossen.

Weitere städtische Einrichtungen

Die Volkshochschule und die CreativWerkstatt Jugendkunstschule Herten bleiben weiterhin bis zum 31. Januar 2021 geschlossen. Die Online-Sprachkurse sowie die Schulabschlusskurse (online) der VHS finden wie geplant statt. Die CreativWerkstatt ist weiterhin unter der Telefonnummer 02366 307-805 und die VHS unter 02366 303-510 für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar.

Die Stadtbibliothek im Glashaus ist ebenfalls bis zum 31. Januar 2021 geschlossen. Die Frist für entliehene Medien verlängert sich automatisch. Die Mitarbeitenden sind per Telefon unter der Nummer 02366 303-650 und per E-Mail an stadtbibliothek@remove-this.herten.de erreichbar. Ab dem 12. Januar bietet die Stadtbibliothek den Service „Bibliothek to go“ an. Mit einem gültigen Leseausweis können Interessierte verfügbare Medien per E-Mail an stadtbibliothek@remove-this.herten.de oder telefonisch unter der Nummer 02366 303-650 bestellen und nach einer Terminvergabe in der Bibliothek abholen. Die Abholzeiten sind mittwochs von 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie freitags zwischen 10 und 12 Uhr. Es können maximal zehn Medien entliehen werden. Das Angebot ist kostenlos.

Die Veranstaltungen des Kulturbüros sind bis einschließlich 31. Januar 2021 abgesagt. Folgende Veranstaltungen sind betroffen:

     

  • Anka Zink am 14. Januar 2021 (7nach8)
  • Doppelkonzert von Nina Hahn & F.O.C. und Katharsis am 22. Januar 2021 (Klangraum)
  • Die Zirkusratte vom Theater Mika & Rino am 17. Januar 2021 (Kithea)
  •  

Das Kulturbüro arbeitet an einem Online-Angebot. Weitere Informationen dazu folgen.

Alle bereits gekauften Karten können, vornehmlich dort wo sie gekauft wurden, zurückgegeben werden oder zugunsten der Künstlerinnen und Künstler gespendet werden. Bei Unklarheiten steht das Kulturbüro unter der Telefonnummer 02366 303-232 gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Musikschule

In der Musikschule Herten findet vorerst bis zum 31. Januar 2021 kein Präsenzunterricht mehr statt. Der Unterricht wird, wenn möglich, digital durchgeführt und die betroffenen Schülerinnen und Schüler informiert. Die Geschäftsstelle der Musikschule ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeitenden sind per Telefon unter der Nummer 02366 303-517 und per E-Mail an musikschule@remove-this.herten.de erreichbar.

FBW

Die FBW bleibt weiterhin geschlossen, da rund 70 Prozent der Kurse sportliche Angebote sind. Die Übrigen zählen zu dem Bereich Freizeit und müssen nach der aktuellen Coronaschutzverordnung ebenfalls ausfallen.

Wertstoffhof des ZBH

Der Wertstoffhof des Zentralen Betriebshofs ist ab Montag, 11. Januar 2021, zu den üblichen Öffnungszeiten für Anlieferungen geöffnet. Hertener Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, nur die notwenigsten Anlieferungen zu tätigen und ansonsten zuhause zu bleiben. Zudem bittet der ZBH nur mit maximal zwei Personen pro Auto zu kommen, um gebührenfreie und gebührenpflichtige Abfälle anzuliefern. Die allgemeingültigen Hygienemaßnahmen müssen zwingend eingehalten werden, um so das Infektionsrisiko zu minimieren – Abstand halten, Alltagsmaske tragen. Es kann zu längeren Wartezeiten kommen.

Abfallsammlung & Sperrmüll

Vereinbarte Termine für die Sperrmüllabfuhr finden statt. Die Abfuhr der verschiedenen Abfallbehälter wird uneingeschränkt durchgeführt.

Aktuelle Coronaschutzverordnung

Die neueste Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gilt ab Montag, 11. Januar 2021, und beinhaltet folgende weitere Regeln:

     

  • Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  • Der Einzelhandel bleibt bis zum 31. Januar 2021 weitestgehend geschlossen. Ausnahmen sind unter anderem der Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Poststellen, Zeitungsverkauf, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Kioske und Tankstellen etc.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind nicht erlaubt (Friseure, Maniküre etc.), mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, wie Physio-, Ergo- und Logopädie.
  • Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen (Lieferung und Abholung möglich).
  • Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist weiterhin untersagt.
  •  

Die neueste Coronaschutzverordnung mit den detaillierten Regelungen finden Interessierte unter www.herten.de/corona.

Pressekontakt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-393, c.herzog@herten.de


Stadt Herten

Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 0 23 66 / 303 - 0
Telefax: 0 23 66 / 303 - 255

stadtverwaltung@remove-this.herten.de
www.herten.de