Diese Meldung ist vom 26.01.2023.
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Bürgerinnen und Bürger erhalten Post zum Bürgerentscheid

Presse 26.01.2023

Stadtverwaltung verschickt Abstimmungsunterlagen und Abstimmungsheft/Informationsblatt

Logo der Stadt Herten
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Zum ersten Mal in der Stadtgeschichte Hertens findet am Montag, 6. März 2023, ein Bürgerentscheid statt. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger haben an diesem Tag bis 16 Uhr Zeit, darüber zu entscheiden, ob sie für oder gegen den Standort des Neubaus des Feuerwehrhauses an der Backumer Straße sind.

Dazu bekommen sie in den kommenden Tagen Post von der Stadtverwaltung. Darin enthalten: die vollständigen Abstimmungsunterlagen und ein Abstimmungsheft/Informationsblatt. Wegen Vorbereitungen für die Stimmauszählung schließt das Rathaus für reguläre Termine am 6. März bereits um 12.30 Uhr. Die Auszählung ist öffentlich. Interessierte können sich ab 16 Uhr am Rathaus-Eingang melden.

Der Bürgerentscheid erfolgt ausschließlich durch Briefabstimmung. Konkret geht es um folgende Fragestellung, bei der nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden kann: „Sind Sie dafür, dass der Ratsbeschluss vom 22.06.2022 gemäß Beschlussvorlage 22/078 Neubau Feuerwehrhaus Löschzug Scherlebeck aufgehoben werden soll, um den Grünzug an der Backumer Straße zwischen Polsumer und Langenbochumer Straße (Gemarkung Herten, Flur 21, Flurstück 648) in seiner jetzigen Form zu erhalten?“

Ein beiliegendes Abstimmungsheft/Informationsblatt der Stadt Herten zum Bürgerentscheid liefert weitere grundlegende Informationen, eine Kostenschätzung der Verwaltung sowie die Begründung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und eine Stellungnahme von Bürgermeister Matthias Müller, der sich darin für den ursprünglich beschlossenen Standort für das Feuerwehrhaus an der Backumer Straße ausspricht. Auch die im Hertener Rat vertretenen Fraktionen beziehen zum Bürgerbegehren schriftlich Stellung. Während SPD, CDU, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, LOS und FDP das Bürgerbegehren ablehnen, stimmen die TOP-Partei, DIE LINKE. und AfD dafür. Ihre Begründungen können Bürgerinnen und Bürger im Abstimmungsheft/Informationsblatt nachlesen. Zudem finden sie darin auch eine kompakte Übersicht über die einzelnen Stimmempfehlungen.

Wer ist abstimmungsberechtigt?

46.486 Personen sind in Herten berechtigt, bei dem Bürgerentscheid der Stadt Herten ihre Stimme abzugeben. Abstimmungsberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheids Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor dem Tag des Bürgerentscheids im Gemeindegebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat. Von der Abstimmung ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

So funktioniert die Abstimmung:

Wer an der Abstimmung teilnehmen möchte, füllt die Abstimmungsunterlagen aus und sendet sie entgeltfrei über die Deutsche Post AG an die auf dem roten Stimmbrief angegebene Adresse.

Bürgerinnen und Bürger, die ihre Unterlagen nicht per Post versenden möchten, haben auch die Möglichkeit, den Stimmbrief während den nachfolgend aufgeführten allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Herten einzureichen:      

Montag: 8 bis 16 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr

Spätestens am Montag, 6. März 2023, 16 Uhr, müssen die Unterlagen im Rathaus der Stadt Herten (Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten) eingegangen sein. Selbstverständlich ist auch ein Einwurf in den Außenbriefkasten des Rathauses (links neben dem Haupteingang) bis zu diesem Zeitpunkt möglich.

Unter www.herten.de/buergerentscheid2023 finden Interessierte ebenfalls alle notwendigen Informationen zum Bürgerentscheid.

Pressekontakt

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jana Putze, Telefon: 02366 303-393, j.putze@herten.de