Möglicherweise sind die Inhalte nicht mehr aktuell. Unsere aktuellen Meldungen finden Sie hier.
Die jungen Frauen und Männer erwerben Grundkenntnisse und -fertigkeiten, die auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vorbereiten und eine spätere Berufsausbildung verkürzen können.
Die Agentur für Arbeit erstattet dem privaten Arbeitgeber als Zuschuss des Bundes zum Unterhalt des Jugendlichen die Vergütung der Einstiegsqualifizierung bis zu einer Höhe von 192 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrage in Höhe von 102 Euro . Die Betriebe tragen die Sach- und Personalkosten der Einstiegsqualifizierung. Die Förderdauer ist abhängig von der tatsächlichen Dauer der Einstiegsqualifizierung und beträgt höchstens 12 Monate. Die Leistungen werden jeweils für den zurückliegenden Monat ausgezahlt.
Voraussetzung dafür ist, dass Arbeitgeber und Jugendliche/-r einen entsprechenden Vertrag schließen und der Arbeitgeber einen Antrag auf Leistung nach dem Sonderprogramm bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit stellt.
Kammern bestätigen Eignung des Betriebes für Einstiegsqualifizierung
Betriebe, die Einstiegsqualifizierung durchführen möchten, wenden sich an die zuständige Kammer. Die Kammer überprüft bzw. bestätigt die Eignung des Betriebes für die Durchführung der Einstiegsqualifizierung. Betriebe, die bereits in der Vergangenheit ausgebildet haben, erfüllen in jedem Fall die Voraussetzungen. Bei Betrieben, die noch nicht ausgebildet haben, weisen nach, dass im Betrieb notwendige Kenntnisse und Lerninhalte vermittelt werden.
Die jeweilige Kammer stellt über die erfolgreich durchgeführte Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat aus. Eine Anrechnung der Einstiegsqualifizierung auf die Dauer einer nachfolgenden Berufsausbildung kann erfolgen. Die Berufsschulpflicht nach den Schulgesetzen der Länder bleibt unberührt.
Welche Bewerber werden gefördert?
Gefördert werden
1. Ausbildungsbewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz haben und
2. Jugendliche, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,
soweit sie zu Beginn der Förderung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Das Sonderprogramm ist auf drei Jahre angelegt und beginnt am 1. Oktober 2004.
Ansprechpartner für die Einstiegsqualifizierung sind die IHK Nord-Westfalen und die Handwerkskammer Münster.
IHK-Betriebe wenden sich bitte an Michael Ifland von der Vestischen Gruppe der IHK Nord-Westfalen in Gelsenkirchen-Buer, Tel. 0209/ 388-408, E-Mail: ifland@. ihk-nordwestfalen.de
Bei der HWK Münster wenden Sie sich bitte an das Bildungszentrum des Handwerks in Münster, Tel. 0251/ 70 50.
Die IHK hat auf ihrer Website ausführliche Informationen zur Einstiegsqualifizierung. Sie finden dort Flyer, Broschüren, Richtlinien und Musterverträge. Die Internetadresse lautet http://www.ihk-nordwestfalen.de/berufsbildung/Pakt_EQ.cfm.
Diese Nachricht erhielten Sie über den Mailingservice der Wirtschaftsförderungsagentur der Stadt Herten
Redaktion:
Stadt Herten
Wirtschaftsförderungsagentur
Frauke Wiering
Kurt-Schumacher-Straße 2
45697 Herten
Fon: 02366/ 303 617
Fax. 02366/ 303 578
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@herten.de Internet:http://www.herten.de/info/index_impressum.htm
Sollten Sie in Zukunft keine weiteren Mails wünschen, schicken Sie bitte eine kurze E-Mail an wirtschaftsfoederung@herten.de.
Ein Hinweis in eigener Sache:
Unter Umständen erhalten Sie technisch bedingt doppelte Meldungen. In diesem Falle bitten wir Sie, sich telefonisch mit uns unter Tel. 02366/ 303 617 in Verbindung zu setzen.
Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 02366 303-0
Telefax: 02366 303-255
stadtverwaltung@ herten.de
www.herten.de