Diese Meldung ist vom 28.07.2022.
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Bebauungsplan Nr. 189 liegt ab Montag, 25. Juli, im Rathaus aus

Presse 28.07.2022

„Herten-Bertlich, Wohnbebauung Blockinnenbereich Im Böckenbusch“

Logo der Stadt Herten
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Der Rat der Stadt Herten hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2022 die öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 189 „Herten-Bertlich, Wohnbebauung Blockinnenbereich Im Böckenbusch“ gefasst. Mit dem Bebauungsplan östlich der Marler Straße, südlich und westlich der Straße Im Böckenbusch und nördlich der Gemeindegrenze zu Gelsenkirchen soll im Blockinnenbereich ein neues Wohngebiet entwickelt werden.

Zielsetzung der Planung

Geplant ist die Entwicklung eines neuen, familienfreundlichen Wohnquartiers mit insgesamt 27 Wohneinheiten. Zweigeschossige Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise sollen entstehen. Die Stichstraße „Im Böckenbusch“ wird verlängert und in den Blockinnenbereich fortgeführt. Um einen grünen Angerbereich im Blockinnenbereich gruppieren sich dort Einfamilienwohnhäuser. Ein Fuß- und Radweg führt zukünftig vom Blockinnenbereich nach Westen an die Marler Straße.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan mit dem Fachbeitrag: Belange der Umwelt sowie die Fachgutachten zum Artenschutz (ASP I), zum Verkehr und die Baugrundvoruntersuchung mit der ergänzenden Beurteilung zur Versickerung von Niederschlagwasser werden gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auslegt.

Die Auslegung findet von Montag, 25. Juli 2022, bis einschließlich Montag, 29. August 2022, im Rathaus der Stadt Herten, 3. Obergeschoss (gegenüber Raum 327), Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten während der Öffnungszeiten statt.


Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus

     

  • Montag: 8 bis 16 Uhr
  • Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr
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Die Unterlagen werden auch zusätzlich auf der städtischen Internetseite eingestellt und allgemein zugänglich gemacht. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Art umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wurden dazu mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht. Es wird dabei darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB erfolgt gemäß § 4a Absatz 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen zum Planentwurf und der Begründung von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann. Die Stellungnahmen sind innerhalb eines Monats abzugeben.

Pressekontakt

Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, pressestelle@herten.de