Diese Meldung ist vom 26.11.2021.
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Auswirkungen der Corona-Schutzverordnung

Corona 26.11.2021

Neue Zugangsregelungen gelten auch für städtische Einrichtungen

Logo der Stadt Herten
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Am Mittwoch, 24. November, ist die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft getreten, mit der die Landesregierung die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und das neue Infektionsschutzgesetz konsequent umsetzt. Die neue Verordnung wirkt sich auch auf viele städtische Einrichtungen und Veranstaltungen in Herten aus, bei denen die jeweiligen Zugangs- oder Einlassregelungen angepasst werden müssen.

Um die steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen zu begrenzen, gelten mit der neuen Verordnung umfassende und flächendeckende 2G-Regelungen für den Zugang zu vielen Einrichtungen und Veranstaltungen. Für Orte mit einem hohen Infektionsgeschehen wie etwa Clubs, Tanzveranstaltungen oder Karnevalsveranstaltungen gilt die 2G-plus-Zugangsregelung. Zudem gelten weitgehende 3G-Regelungen etwa bei Messen und Kongressen, nicht freizeitorientierten Versammlungen in Innenräumen und standesamtlichen Trauungen.

 

Für viele Einrichtungen und Veranstaltungen der Stadt Herten wurden die Zugangsbeschränkungen und Einlassregeln entsprechend der aktuellen Corona-Schutzverordnung angepasst. Der Zutritt zum Rathaus, der VHS und dem Kulturbüro ist daher zunächst wieder nur mit einem Termin und für Einzelpersonen unter Einhaltung der Corona-Regeln möglich. Termine gibt es telefonisch bei den entsprechenden Mitarbeitenden und unter der zentralen Rufnummer 02366 303-0 sowie per E-Mail an stadtverwaltung@remove-this.herten.de. Termine im Bürgerbüro können telefonisch unter der Nummer 02366 303-500 vereinbart werden. Außerdem ist die Terminvergabe online unter www.herten.de/bürgerbüro möglich.

Die geplanten Kulturveranstaltungen im Glashaus werden, vorbehaltlich der weiteren Entwicklung, wie geplant durchgeführt. Für die Teilnahme gilt jedoch nun die 2G-Regelung, die beim Einlass entsprechend kontrolliert wird. Die Zuschauerzahl bleibt weiterhin begrenzt und die Bestuhlung wird mit sicherem Abstand geplant.

Für die Stadtbibliothek im Glashaus gilt ebenso die 2G-Regel, die mit entsprechender Einlasskontrolle umgesetzt wird. Veranstaltungen wie das Bilderbuchkino und Klassenführungen werden auf 20 Teilnehmende beschränkt und es erfolgt eine Dokumentation der 2G-Nachweise.

Auf die Angebote der CreativWerkstatt für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren wirken sich die neuen Regelungen bisher nicht aus, da Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren als Schüler*innen gelten und daher weder Testnachweis noch Schulbescheinigung benötigen. Für Jugendliche ab 16 Jahren sind die Angebote dagegen nur noch nach den 2G-Regeln zulässig. Für Kurse mit bis zu 20 Teilnehmenden gilt bisher keine Maskenpflicht.

Der Zutritt zur FBW ist mit einem 3G-Nachweis erlaubt, die Teilnahme an Sportkursen kann unter Vorlage eines 2G-Nachweises erfolgen. Für Vorsprachen im Sportamt ist eine vorherige Anmeldung notwendig.

Das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag bleibt weiterhin für alle Menschen – geimpft oder ungeimpft – von Bedeutung. Daher gilt in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs, in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.

Zudem wird das Tragen einer Maske auch im Freien nach wie vor dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Dort, wo die zuständige Behörde es ausdrücklich festlegt, ist es auch im Außenbereich Pflicht.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gilt vorerst bis zum 21. Dezember 2021.

Weitere Informationen zu den aktuellen Neuregelungen der Corona-Schutzverordnung sind unter folgendem Link abrufbar: www.land.nrw/corona

Pressekontakt

Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Nina Rehberg, Telefon: 02366 303-393, n.rehberg@herten.de