Diese Meldung ist vom 28.09.2021.
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Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2022/2023

Presse 28.09.2021

Anmeldewoche in der ersten Oktoberwoche

Logo der Stadt Herten, Bereich Bildung
Logo der Stadt Herten, Bereich Bildung

Für über 630 Hertener Kinder wird es kommenden Sommer ernst: Sie werden eingeschult. Die Anmeldungen für die Schulneulinge finden vom 4. bis 8. Oktober statt. Die genauen Termine hat die Stadt Herten den Eltern und Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder in einem Anschreiben bereits mitgeteilt.

Zur Anmeldung müssen die Geburtsurkunde des Kindes, das Benachrichtigungsschreiben der Stadt Herten sowie er aktuelle Impfpass – zwecks Überprüfung des Masernschutzes – mitgebracht werden. Außerdem müssen die Kinder mit zur Anmeldung kommen. Ausnahmeregelungen können an den Info-Abenden erfragt werden. Eltern und Erziehungsberechtigte, die bisher keine Aufforderung zur Anmeldung erhalten haben, sollen sich telefonisch mit der Grundschule ihrer Wahl in Verbindung setzen, um einen Anmeldetermin abzustimmen. Auch Kinder, bei denen voraussichtlich ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, müssen zunächst bei der gewählten Grundschule angemeldet werden.

Auf Basis des Schulgesetzes NRW werden die Anmeldungen auch für das Schuljahr 2022/23 frühzeitig durchgeführt. Dies gibt den Schulen mehr Zeit, die Ausgangslage gründlich zu erfassen. Außerdem können die Eltern und Erziehungsberechtigten länger und intensiver beraten werden.

Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 30. September 2016 geboren wurden, werden zum 1. August 2022 schulpflichtig. Auch Kinder, die nach diesem Stichtag geboren wurden, können schon zum Schuljahr 2022/23 eingeschult werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Aufgrund der aktuellen Pandemielage und des Infektionsgeschehens, wird zudem darum gebeten bei der Anmeldung und den Informationsveranstaltungen möglichst nur mit einem Elternteil vorzusprechen. Für die Teilnahme sind die Nachweise über eine vollständige Impfung, die Genesung oder einen aktuellen Negativ-Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) erforderlich. Es gelten die jeweils gültigen Vorgaben der Coronaschutzverordnung (verbindliche Maskenpflicht in Innenräumen bzw. Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen), die entsprechenden Hygienevorschriften sowie die sonstigen bewährten Verhaltensregeln (AHA) für Privatpersonen.

Für Rückfragen stehen die jeweiligen Schulsekretariate oder das Amt für schulische Bildung und Sport unter der Telefonnummer 02366 303-371 zur Verfügung.

Pressekontakt

Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Anika Meierhenrich, Telefon: 02366 303-357, a.meierhenrich@herten.de