Diese Meldung ist vom 03.11.2021.
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86.000 Euro für die VHS Herten

Presse 03.11.2021

Land übergibt Bewilligungsbescheid für Mittel des „Notfonds Weiterbildung“

Dorothee Feller übergab nun einen Bewilligungsbescheid über 86.000 Euro an VHS-Verwaltungsleiter Ralf Pohl.
Dorothee Feller übergab nun einen Bewilligungsbescheid über 86.000 Euro an VHS-Verwaltungsleiter Ralf Pohl.

Um die coronabedingten finanziellen Ausfälle der Volkshochschulen und anerkannten Weiterbildungseinrichtungen zu kompensieren, stellt das Land NRW weitere Mittel für den „Notfonds Weiterbildung“ zur Verfügung. Dorothee Feller übergab nun einen Bewilligungsbescheid über 86.000 Euro an VHS-Verwaltungsleiter Ralf Pohl.

Mit dem Geld können die Einnahmeverluste durch ausgefallene Kurse ausgeglichen werden. „Damit ist es uns möglich die weiterlaufenden Kosten zu decken und die digitalen Kompetenzen unserer Kursleiter zu schulen. So war es uns möglich auf die veränderte Situation zu reagieren. Wir konnten die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um verschiedene Kurse online stattfinden zu lassen“, freut sich VHS-Leiterin Monika Engel.

Auch während der Pandemie laufen beispielsweise Personalkosten weiter, die trotz ausfallenden Einnahmen gedeckt werden müssen. Die Kosten können mit den bewilligten Geldern aufgefangen werden und belasten die Finanzen der Stadt nicht zusätzlich. Bildungsdezernent Hermann Pieper ist sich sicher: „Gerade in einer finanzschwachen Stadt wie Herten sind die Mittel sinnvoll investiertes Geld in die Zukunft der Weiterbildung“.

Das Land hatte im Zuge des „Corona-Rettungsschirms“ zur Bekämpfung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise seine Unterstützung für Volkshochschulen und die nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten und geförderten Einrichtungen in anderer Trägerschaft verlängert. Da es auch weiterhin durch die Corona-Schutzverordnung nur schwer möglich ist, Angebote im außerschulischen Bereich wahrzunehmen, sollen die dadurch entstandenen Ausfälle auch für das zweite und dritte Quartal 2021 mit Mitteln aus dem „Notfonds Weiterbildung“ kompensiert werden.

Anhand des Konjunkturpakets können den Einrichtungen zudem Kosten erstattet werden, die zur Finanzierung der für den Betrieb notwendigen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen sowie zur Schaffung digitaler Angebote entstanden sind oder entstehen.