Am 15. Mai 2022 findet die Wahl zum 18. Landtag in Nordrhein-Westfalen statt. Rund 13,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind in Nordrhein-Westfalen wahlberechtigt; knapp 44.000 davon in Herten.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl werden circa Mitte/ Ende April in den Haushalten der Hertener Bürgerinnen und Bürger zugestellt.
Wahlberechtigung
Grundsätzlich wahlberechtigt sind alle, die im Wählerverzeichnis aufgeführt sind.
Rund 44.000 Personen sind in Herten berechtigt bei der Landtagswahl für Nordrhein-Westfalen ihre Stimme abzugeben. Hier gelten folgende Voraussetzungen: Jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl (29. April 2022) in Herten seinen Wohnsitz hat, darf wählen.
Wer am Wahltag nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben.
Das Briefwahlbüro ist zwischen dem 19.04.2022 und 13.05.2022 geöffnet.
Sowohl im Briefwahlbüro wie auch im Wahllokal wird empfohlen weiterhin einen Mund.- Nasenschutz zu tragen. Darüber hinaus sollen die allseits bekannten Hygieneregeln, wie Abstände, beachtet werden. Gegebenenfalls kann es bei der Antragsstellung sowohl im Briefwahlbüro wie auch im Wahllokal zu längeren Wartezeiten kommen.
Um sich die Briefwahl per Post zuschicken zu lassen, befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ein Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen. Diesen Antrag kann jeder dann einfach ausfüllen, im farbigen Feld unterschrieben und an das Briewahlbüro der Stadt Herten Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten senden.
1. Antrag per Post oder online – Unterlagen per Post
Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und schickt sie per Post an das Briefwahlbüro im Rathaus. Anschließend bekommt die Person die Unterlagen zugeschickt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können. Wichtig: Bitte die Unterschrift im farblich hinterlegten Feld auf keinen Fall vergessen! Darüber hinaus kann auch eine E-Mail mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift sowie Stimmbezirk und Wählerverzeichnisnummer an wahlbuero@ gesendet werden. herten.de
Noch schneller geht es, wenn der Antrag über folgenden Link gestellt wird:
https://wahlen.krzn.de/Briefwahlschein
Oder es wird einfach der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte QR-Code gescannt. So werden die Unterlagen ebenfalls anschließend per Post an die gewünschte Anschrift versendet.
2. Wahlbenachrichtigung persönlich abgeben und vor Ort wählen
Die wahlberechtigte Person füllt die Wahlbenachrichtigung aus, unterschreibt sie und kann dann persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus, Hauptgebäude, 1. OG, Ratssaal die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort seine Stimme abgeben. Dabei muss der Personalausweis vorgelegt werden.
3. Bevollmächtigte*r holt Unterlagen ab
Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Hinweis: Aufgrund der derzeit noch anhaltenden Corona-Pandemie kann es bei einer persönlichen Antragsstellung vor Ort gegebenenfalls zu längeren Wartezeiten kommen.
Vier Wochen vor der Wahl, also am Dienstag, 19. April, öffnet das Briefwahlbüro. Es befindet sich im Rathaus Hauptgebäude, 1. OG, Ratssaal. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei zu folgenden Öffnungszeiten zu erreichen.
- montags 8.00 – 16.00 Uhr
- dienstags, mittwochs und freitags 08.00 – 12.30 Uhr
- donnerstags von 8.00 – 12.30 und 14.00 – 17.30 Uhr
Außerdem ist das Büro letzten Freitag vor der Wahl, 13.05.2022, bis 18 Uhr geöffnet, was auch dem letzten Tag zur Beantragung der Briefwahlunterlagen entspricht.
Unterlagen rechtzeitig abschicken
Von großer Wichtigkeit ist es, dass die/der Briefwähler*in den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschickt oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgibt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus vorliegen.
Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Die Briefwahl kann aber auch sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag aufgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden. Holt die wahlberechtigte Person persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so soll ihr die Gemeindebehörde Gelegenheit geben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.
Hinweise für Urlauber*innen
Wer innerhalb der vier Wochen der Öffnung des Briefwahlbüros verreist ist, kann sich die Unterlagen auch an seine Urlaubsanschrift senden lassen. Hier gilt ebenfalls, dass ein schriftlicher Antrag, z.B. per Brief oder E-Mail, zu stellen ist. Die Briefwahlunterlagen werden im außereuropäischen Ausland mittels Luftpost versendet, sodass sie schnellstmöglich bei den Wählerinnen und Wählern im Ausland ankommen. Die Wahlbriefe müssen auf dem Rückweg zur Stadt ausreichend frankiert sein, da die Beförderung nur innerhalb der Bundesrepublik entgeltfrei ist.
Wer nicht im Vorfeld bereits per Briefwahl seine Stimme abgegeben hat, kann am 15.05.2022 zwischen 08.00 und 18.00 Uhr das Wahllokal aufsuchen, das zu seinem Wahlbezirk gehört. Das entsprechende Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung, die Mitte/ Ende April zugestellt wird, aufgedruckt.
Unter folgendem Link können Bürgerinnen und Bürger ihr Wahllokal für die Wahl am 15. Mai finden.
https://wahlen.krzn.de/wahlraumfinder
Sowohl im Briefwahlbüro wie auch im Wahllokal wird empfohlen weiterhin einen Mund.- Nasenschutz zu tragen. Darüber hinaus sollen die allseits bekannten Hygieneregeln, wie Abstände, beachtet werden. Gegebenenfalls kann es bei der Antragsstellung sowohl im Briefwahlbüro wie auch im Wahllokal zu längeren Wartezeiten kommen.
Repräsentative Wahlstatistik
Auch in diesem Jahr findet wieder eine repräsentative Wahlstatistik statt. Betroffen hiervon sind jedoch nur der Stimmbezirk 09.0. In einem Stichprobenverfahren wurde der Stimmbezirk 09.0 – Comeniusschule für die repräsentative Wahlstatistik durch IT NRW ausgewählt. Dazu werden Unterscheidungsbezeichnungen nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe gebildet. Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten analysieren. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie die Wählerinnen und Wähler gestimmt haben. Selbstverständlich bleibt zu jedem Zeitpunkt das Wahlgeheimnis der Wählerinnen und Wähler gewahrt.
Wahlergebnispräsentation
Im Rathaus findet zur Landtagswahl keine Wahlergebnispräsentation statt, da diese Veranstaltung in der Regel nur bei Kommunalwahlen durchgeführt wird. Dafür können Interessierte die Wahlauszählung wieder am heimischen PC unter folgendem Link verfolgen:
Pilotprojekt sichert demokratische Grundrechte
Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Aber wählen dürfen heißt nicht in jedem Fall auch wählen können. Wie geben blinde und hochgradig sehbehinderte Wähler*innen ihre Stimme ab? Woher wissen sie, was auf den Stimmzetteln steht und wo sie ihre Kreuze machen müssen, um bestimmte Personen oder Parteien zu wählen?
Wahlschablonen helfen dabei, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wähler*innen ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten. Aber woher wissen sie, welche Kandidaten oder Parteien sich hinter welchem Loch verbergen?
Zur kommenden Landtagswahl wird in NRW diese Information wieder akustische zur Verfügung gestellt. Die Inhalte der Stimmzettel werden über eine Telefonansage vorgelesen und auch im Internet zur Verfügung gestellt. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Anrufende aus Herten unter der Rufnummer 0800 000 9671 0 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos. Über das Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine.
Organisiert werden Herstellung und Verteilung der Wahlhilfepakete mit je einer Wahlschablone und einer akustischen Gebrauchsanweisung auf CD, als auch der telefonische Ansagedienst von der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW). Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos. Finanziert wird sie vom Innenministerium des Landes NRW.
Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der BSVNRW organisiert sind, erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie telefonisch bei den Landesgeschäftsstellen der BSVNRW anfordern.
• in Dortmund unter 02 31/ 55 75 90 0 für den Bereich Westfalen
• in Meerbusch unter 02 15 9/ 96 55 0 für den Bereich Nordrhein
Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.
Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Wahlbüro der Stadt Herten unter der Telefonnummer 02366 303-565, per E-Mail an wahlbuero@ oder beim Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter: herten.dewww.bsvw.org/wahlen.
Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 0 23 66 / 303 - 0
Telefax: 0 23 66 / 303 - 255
stadtverwaltung@ herten.de
www.herten.de