Personalausweis / vorläufiger Personalausweis

Ab dem 1.11.2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er viele Einsatzmöglichkeiten vor allem in Internet. 

Genaue Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie hier:

www.personalausweisportal.de 

Besonderheiten

  • Der Personalausweis verfügt über eine Onlinefunktion (Elektronisches Ausweisen)
  • Es werden zwei Fingerabdrücke im Chip des Personalausweises gespeichert.

Beantragung

Zur Beantragung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Identitätsnachweis, das heißt
    • Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist
    • und/oder Ihren Kinderreisepass/Kinderausweis
    • und/oder Ihren Reisepass. 

  • Personenstandsurkunden
    Der Antrag wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten/Schreibweisen abklären zu können, legen Sie bitte vorsorglich (insbesondere bei Neuzuzug, Erstbeantragung, Einbürgerung, Eheschließung) die 
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde oder
    • das Familienstammbuch

    vor.

  • 1 aktuelles biometrietaugliches Foto
  • Ggfls. Staatsangehörigkeitsnachweis
  • Antragsteller unter 16 Jahren müssen in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters vorsprechen sowie eine Einverständniserklärung beider Elternteile und die Personalausweise/Pässe der Eltern mitbringen. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.

Der Antrag/die Einverständiserklärung der Sorgeberechtigten kann auch von einem Erklärungsboten (z.B. Großeltern oder sonstigen Verwandten des minderjährigen Kindes, wenn die Eltern aus Zeitgründen den Antrag nicht selbst abgeben können) überbracht werden.

Der Erklärungsbote muss eine Vollmacht der Sorgeberechtigten vorlegen, dass er zur Überbringung des Antrages ermächtigt wurde und sich ausweisen.

Für die Beantragung ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers erforderlich. Das gilt auch für Antragsteller unter 16 Jahren.

Abholung

  • selbst oder durch einen Bevollmächtigten (Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen)

Der bisherige Personalausweis ist mitzubringen.

Besonderheit: Für Jugendliche, die unter 16 Jahre alt sind, kann der Personalausweis nur an den Sorgeberechtigten oder Person mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgegeben werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach der Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei Berlin. In der Regel sind das ca. 3 Wochen. Bei vorläufigen Personalausweisen gibt es nach Feststellung der Identität keine Wartezeiten.

Wenn Sie wissen möchten, welche Länder einen Personalausweis anerkennen oder für welches Land Sie einen Reisepass benötigen, finden Sie die nötigen Informationen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Gültigkeitsdauer

  • 10 Jahre
  • Bei Antragstellern unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Ausweises 6 Jahre.

Gebühren

  • 37,00 €
  • Bei Antragstellern unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 €
  • vorläufiger Personalausweis 10 €

Hinweis: Der bisherige Personalausweis behält weiterhin seine Gültigkeit bis zum Ablaufdatum!

Reisepass oder Ausweis fertig?

Hier können Sie online abfragen, ob ihr bestellter Personalausweis oder Reisepass schon für Sie bereit liegt. 

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