Die Stadt Herten fördert mit einem finanziellen Zuschuss verschiedene Angebote von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit. Dies können Veranstaltungen im Rahmen der Kinder- und Jugendbildung, der Freizeit und Erholung oder der Elternarbeit sein.
Unser Ziel ist es, ein breites Angebot für Hertener Kinder, Jugendliche und deren Familien zu ermöglichen.
Der Zuschuss kann nur anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gewährt werden.
- Broschüre - Richtlinienförderung1.27 M
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Sonderzuschüsse für Teilnehmende an Erholungsfahrten)156 K
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Seminare und Veranstaltungen)105 K
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Materialien)195 K
- Verwendungsnachweis zum Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Seminare und Veranstaltungen)394 K
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Materialien)189 K
Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
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