Private Versickerungsflächen

Wenn Niederschlagswasser von bebauten/befestigten Flächen auf einem Privatgrundstück ordnungsgemäß versickert oder in ein Gewässer eingeleitet wird, sind die Flächen von der Niederschlagswassergebühr befreit. Im Jahr 2024 beträgt die Höhe der Niederschlagswassergebühr 1,00€/m² (Gebührentarif vom 21.12.2023).

Die Versickerung von Niederschlagswasser ist anzeige- oder antragspflichtig. Die Entscheidung über ihre Anzeige oder Ihren Antrag trifft, je nach Größe der abgekoppelten Fläche, die Stadt Herten/ Dezernat 4/ Tiefbauamt nach § 6 Kommunalabgabengesetz NRW oder der Kreis Recklinghausen/ Untere Wasserbehörde. Es gelten folgende Vorgaben:

  • Abgekoppelte Flächen kleiner als 40m²: Entscheidung durch die Stadt Herten/Tiefbauamt

Hierfür nutzen Sie bitte das Formular „Änderungsanzeige der versiegelten Flächen- Niederschlagswassergebühr“ (siehe Download)

  • Abgekoppelte Flächen größer als 40m²: Entscheidung durch den Kreis Recklinghausen

Hierfür nutzen Sie bitte das Anzeigeformular Versickerung (Mulde/ Flächenversickerung), Antragsformular Versickerung (Muldenrigole, Rohrrigole, Rigole, Versickerungsschacht, Sonstige Versickerungsmethoden) und/oder Antragsformular Einleitung in Gewässer.

Die vollständigen Unterlagen (in digitaler Form als PDF-Format) reichen Sie vorerst bei der Stadt Herten ein. Nach Prüfung der Unterlagen werden diese, je nach Fall, zum Kreis Recklinghausen weitergeleitet. Der Antrag oder die Anzeige muss vor der baulichen Umsetzung erfolgen.

Weitere Informationen sowie entsprechende Anträge/Anzeige können Sie auf der Internetseite des Kreises Recklinghausen herunterladen: Niederschlagswasser
Die Anträge/Anzeigen finden Sie auf der Seite des Kreises rechts unter Formulare.

Einen Bodentest zur Bestimmung der Versickerungsleistung des eigenen Bodens finden Sie hier.

Informationen sowie Anleitungen verschiedener Versickerungsanlagen finden Sie hier.
 

 

 


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