Die Stadt Herten erhebt seit dem 01.01.2019 Gewässerunterhaltungsgebühren, die jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid erhoben werden.
Was ist die neue Gewässerunterhaltungsgebühr?
Die Gewässerunterhaltungsgebühr beinhaltet die Umlage aller Kosten, die zur Pflege und Unterhaltung der Gewässer anfallen. Dazu gehört das Gewässerbett, der ordnungsgemäße Wasserabfluss, die Ufer, die Funktionsfähigkeit des Gewässers für wildlebende Tiere und Pflanzen. In der Vergangenheit wurde ein Teil der fließenden Gewässer als Abwassersystem genutzt. Seit einigen Jahren jedoch werden die Gewässer Stück für Stück renaturiert und somit in ihren ursprünglichen Zustand zurückgebaut. Da renaturierte Gewässer nicht zum System der Abwasserentsorgung gehören, werden Kosten, die im Zusammenhang mit der Pflege dieser Gewässer anfallen, über eine separate Gebühr abgerechnet.
Wer bezahlt diese Gebühr?
Da der Gemeinde grundsätzlich die Pflicht zur Gewässerunterhaltung obliegt, werden alle Kosten, die für die Pflege und Unterhaltung der Gewässer anfallen, gemäß §64LWG umlegen und dem Grundstückseigentümer über eine Gebühr in Rechnung stellen. Gebührenpflichtig sind alle Eigentümer von Grundstücken im Stadtgebiet. Die Zuordnung eines Grundstücks zu einem Einzugsgebiet richtet sich nach der Lage des Grundstücks im seitlichen Einzugsbereich des Gewässers. Das Grundstück kann auch zu mehreren seitlichen Einzugsgebieten gehören. Auf einen direkten Zufluss zum Gewässer kommt es nicht an, entscheidend ist allein die Lage im seitlichen Einzugsgebiet.
Die Gewässer im Stadtgebiet lassen sich in drei Einzugsgebiete zusammenfassen:
- Resser Bach / Emscher mit den Gewässern:
Backumer Bach, Ebbelicher Bach, Holzbach, Sienbeckbach, Wieschenbeckgraben, Marpenbach, Resser Bach, Spanenkampgraben, Schellenbruchgraben, Stuckenbruchgrabe - Hasseler Mühlenbach mit den Gewässern:
Hasseler Mühlenbach (Oberlauf), Lamerottbach, Telgenbuschgraben, Bertlicher Bach - Loemühlenbach mit den Gewässern:
Loemühlenbach (Lockmühlenbach), Wiesenbach, Elper Bach, Schultebach
Woher stammen die Flächen auf meinem Gebührenbescheid?
Die Flächen sind aus Befliegungs- und Katasterdaten ermittelt worden. Der Gebührenmaßstab für die Gewässerunterhaltungsgebühr ist die gesamte Grundstücksfläche, unterteilt nach befestigten und unbefestigten Flächen. Wobei befestigte Flächen einen höheren Anteil an dem Wasserabfluss als unbefestigte Flächen haben, weshalb befestigte Flächen höher belastet werden. Unabhängig davon, ob die Flächen an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind. 90 Prozent der Unterhaltungs- u. Pflegekosten verteilen sich auf befestigte Flächen, 10 Prozent auf unbefestigte Flächen.
Weiter Informationen stehen im Downloadbereich zur Verfügung.
- Satzung vom 25.01.2021 zur AEnderung der Gebuehrensatzung zur Umlage der Kosten der Gewaesserunterhaltung gemaess 64 LWG NRW der Stadt Herten vom 28.11.2019.pdf54 K
- Satzung über den Gebührentarif der Kosten für die Gewässerunterhaltung der Stadt Herten vom 21.12.202365 K
- Gebührensatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung152 K
- Karte der Einzugsgebiete684 K
Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 02366 303-0
Telefax: 02366 303-255
stadtverwaltung@ herten.de
www.herten.de