Immer mehr Familien in Herten müssen mit einem geringen Einkommen ihren Lebensunterhalt bestreiten. Viele Familien erhalten Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Aber auch wenn das Geld knapp ist, sollen die Kinder nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausfl ügen und Klassenfahrten ausgeschlossen sein. Deshalb gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket, mit dem Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt werden.
Welche Leistungen gibt es?
- Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Wenn die Schule oder der Kindergarten mehrtägige Fahrten oder eintägige Ausflüge durchführt, bleibt Ihr Kind nicht ausgeschlossen. Die Kosten dafür werden übernommen. - Schulausstattung
Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils zum 1. August 70 € und zum 1. Februar 30 € für Schulranzen, Sportzeug, Füller, Malstifte, Hefte, Taschenrechner usw., die für den Schulbesuch notwendig sind. - Schülerbeförderungskosten
Schülerinnen und Schüler, die für den Schulbesuch auf den Bus angewiesen sind, erhalten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten, wenn keine andere Stelle diese übernimmt. - Lernförderung
Ist die Versetzung des Kindes gefährdet oder kann es das Lernziel ohne Förderung nicht schaffen, wird Nachhilfe bezahlt. - Zuschuss zum Mittagessen
Wenn der Kindergarten oder die Schule ein Mittagessen anbietet, wird neben dem Eigenanteil von 1 € ein Zuschuss gezahlt. - Teilnahme an Sport und Kultur
Bis zum 18. Lebensjahr erhalten Kinder und Jugendliche 10 € monatlich für den Besuch des Sportvereins, für Musikunterricht oder Teilnahme an Freizeitangeboten.
Wer kann das Paket in Anspruch nehmen?
Haben Sie oder Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II), Sozialgeld oder Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag? Dann haben auch Ihre Kinder Anspruch auf Zuschüsse nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Aber auch wenn Sie noch keine der o. g. Leistungen erhalten, das Geld aber knapp ist: Lassen Sie sich von uns beraten, ob auch Sie Unterstützung erhalten können.
Welche Leistungen kann ich beantragen und wie geht das? Wer sich für das Bildungs- und Teilhabepaket interessiert, lässt sich am besten von den zuständigen Beraterinnen und Beratern helfen.
Für jede Schule in Herten gibt es Bildungs- und Teilhabeberater, die Ihnen gerne weiterhelfen.
Ludgerusschule, Willy-Brandt-Schule, Städtische Realschule, Erich-Klausener Schule, Grundschule Herten-Mitte
Frau Kretschmer
E-Mail: j.kretschmer@herten.de
Mobil: 0157/33311001
Ludgerusschule
Paschenbergstr. 97-102 | 45699 Herten
Raum 007
Achtenbeckschule
Frau Pöter
E-Mail: j.poeter@ herten.de
Mobil: 0157/33311005
Achtenbeckschule
Feldstraße 43 | 45699 Herten
Comeniusschule, Goetheschule, Städt. Gymnasium
Herr Böhm
E-Mail: u.boehm@ herten.de
Mobil: 0157/33311006
Comeniusschule
Jahnstr. 2 | 45701 Herten
Altbau-Nebengebäude Raum 5
Waldschule
Frau Scholl
E-Mail: i.scholl@ herten.de
Mobil: 0157/33311002
Waldschule
Langenbochumer Str. 248 | 45701 Herten
Gebäude B Dachgeschoss Raum 26
Martin-Luther-Schule, Barbaraschule, Martinischule
Herr Steltner
E-Mail: m.steltner@ herten.de
Mobil: 0157/33311003 oder
Festnetz: 02366/303-939 (montags und dienstags)
Martin-Luther-Schule
Martin-Luther-Straße 3 | 45701 Herten
Raum 116
Süder Grundschule
Frau Hary
E-Mail: s.hary@ herten.de
Mobil: 0157/33311004 oder
Festnetz: 02366/303-800
Süder Gundschule
Gebäude Augustaschule
Augustastr. 41 | 45699 Herten
1. Etage links Raum 6a
Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan 2015 bis 2020 beschreibt die inhaltliche Ausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit in Herten. Die Schwerpunkte: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz.
Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
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