Beratungsstelle für Frauen - Hilfe und Prävention bei sexualisierter Gewalt

Sie wollen über Ihre Sorgen und Probleme mit jemandem reden? Ihnen wurde sexualisierte Gewalt angetan und Sie brauchen jetzt Hilfe? Hier wird Ihnen zugehört und geglaubt!

Die Beratungsstelle für Frauen bietet Hilfe, Unterstützung, Beratung und Therapie für Sie an bei:

  • frauenspezifischen Problemen
  • Essstörungen
  • Problemen mit dem Selbstwertgefühl
  • Partnerschaftsproblemen
  • Psychosomatischen Beschwerden
  • Angstzuständen etc.

Frauen erreichen viel, wenn sie mit anderen Frauen nach Lösungen suchen!

Weitere Informationen gibt es beim Diakonischen Werk Herten/Recklinghausen.

Beratungsstelle für Frauen:

Hilfe u. Prävention bei sexualisierter Gewalt
Susanne Rohn
Ewaldstraße 72
45699 Herten
Telefon: 02366 / 10 67 37

Frauenhaus Herten - Hilfe bei häuslicher Gewalt

Das Frauenhaus ist eine Zufluchtsstätte für Frauen und deren Kinder, die von ihren Ehemännern oder Partnern seelisch oder körperlich misshandelt werden.

Grundsätzlich kann jede misshandelte oder von Misshandlung bedrohte Frau im Frauenhaus Schutz finden:

  • Frauen mit Kindern und ohne Kinder
  • Frauen aller Nationalitäten
  • Frauen mit eigenem Einkommen ebenso wie ohne eigenes Einkommen.

Wie erreichen Sie uns?

Um die Bewohnerinnen des Frauenhauses vor weiteren Übergriffen und Drohungen ihrer PartnerInnen zu schützen, wird die Adresse nicht öffentlich bekannt gegeben. Hilfesuchende Frauen nehmen deshalb meist telefonisch Kontakt mit dem Frauenhaus auf.

Die Telefonnummer: 0 23 66 / 10 67 67.

Das Büro des Frauenhauses ist in der Regel montags bis freitags von 8:30 bis 15 Uhr besetzt. Für Notfälle ist eine Rufbereitschaft eingerichtet, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Das erste Gespräch...

In einem solchen Erstkontakt werden Informationen über die Notlage der Frauen gesammelt und Informationen über die Hilfemöglichkeiten des Frauenhauses vorgestellt. Es wird besprochen, ob die betroffene Frau eine Aufnahme oder zunächst ein Beratungsgespräch wünscht und ob von Seiten des Frauenhauses eine Aufnahme erfolgen kann. Ist eine Aufnahme wegen Platzmangels nicht möglich, wird auf Wunsch an andere Frauenhäuser vermittelt.

Da sowohl die Organisation des Hauses als auch die Qualifikation der Mitarbeiterinnen auf die Hilfestellung für misshandelte Frauen und Kinder ausgerichtet sind, können Frauen mit anderen Problemstellungen nicht aufgenommen werden.

So ist ein Frauenhausaufenthalt für folgende Frauen nicht möglich:

  • wohnungslose Frauen
  • Frauen mit unbehandelten Suchtproblemen
  • Frauen mit unbehandelten psychischen Erkrankungen, die einer stationären Behandlung bedürfen

Neues Gewaltschutzgesetz zum 1. Januar 2002

Seit dem 1.1.2002 ist das neue Gewaltschutzgesetz in Kraft. Nach diesem Gesetz darf die Polizei den Partner für zehn Tage aus der Wohnung weisen, wenn er gegen Frau und Kinder gewalttätig geworden ist. In diesen zehn Tagen können Sie sich bei der Bewältigung dieser Situation vom Frauenhaus beraten und unterstützen lassen.

Kontaktdaten:

Frauenhaus Herten

Telefon: 0 23 66 / 10 67 67

Schwangeren-Beratungsstelle

Schwanger - und nun?

Sie sind schwanger. Das war so möglicherweise nicht geplant...  Jetzt haben Sie sicherlich viele Fragen:

  • Bin ich der neuen Lebenssituation gewachsen? 
  • Reicht das Geld? 
  • Was wird aus meiner Ausbildung? 
  • Behalte ich meinen Arbeitsplatz? 
  • Wie wird sich mein Partner verhalten? 
  • Wird er seine Verantwortung tragen können? 
  • Werde ich mein Kind lieben können? 
  • Kann ich eine gute Mutter sein? 
  • Will ich überhaupt ein Kind?

Die Beratungsstelle in Herten für Schwangerschaft, Schwangerschaftskonflikte und Sexualität

  • hat Zeit für Sie,
  • hört Ihnen zu
  • ist zur Verschwiegenheit verpflichtet
  • unterstützt Sie unabhängig von Ihrer Konfession oder Religionszugehörigkeit
  • informiert Sie umfassend über alle möglichen Hilfestellungen und sozialen Leistungen
  • vermittelt Zuschüsse aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind" (Umstandskleidung, Baby-Erstausstattung oder Einrichtungsgegenstände)
  • informiert Sie über die Möglichkeiten und Risiken eines Schwangerschaftsabbruches
  • stellt Ihnen einen gesetzlich anerkannten Beratungsschein (§ 219 StGB) aus
  • trägt Ihre Entscheidung mit, egal, welchen Weg Sie wählen.

Damit die Beratungsstelle auch die nötige Zeit für Sie hat, die Sie benötigen, wird um kurzfristige Terminvereinbarung gebeten.

Weitere Informationen gibt es in der Beratungsstelle für Schwangerschaft u. Schwangerschaftskonflikte des Diakonischen Werkes: http://www.diakonie-kreis-re.de/wohnen-und-beratung/beratung/hilfe-fuer-frauen/schwangerschafts-konfliktberatung/

Bundesweites Hilfetelefon

Sie wurden belästigt, bedroht, angegriffen oder verletzt und wissen nicht, an wen Sie sich wenden können? Unter der kostenlosen Nummer: 08000 116 016 erfahren Frauen aus ganz Deutschland Hilfe. 

Rund um die Uhr und mehrsprachig

24 Stunden - also rund um die Uhr - und mehrsprachig werden hier Fragen zu allen Formen von Gewalt geklärt. Außerdem können Hilfesuchende auch an die speziellen Beratungs- und Schutzeinrichtungen vor Ort weitergeleitet werden.

Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde sowie Fachkräfte an die Hotline wenden.

Auch Beratung über das Internet

Neben der Telefonhotline steht betroffenen Frauen mit der Internetseite www.hilfetelefon.de auch eine anonyme und barrierefreie Online-Verbindung zur Verfügung. Auch hier kann Kontakt zu kompetenten Beraterinnen aufgenommen werden. Auf der Website gibt es zudem Zugang zu Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscherinnen, die die Telefonate übersetzen können. 

40 Prozent deutscher Frauen sind schon Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt geworden, aber nur wenige wenden sich auch an Beratungsstellen.   Die Einrichtung wurde vom Bundesministerium für Frauen in Auftrag gegeben.


Stadt Herten

Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 0 23 66 / 303 - 0
Telefax: 0 23 66 / 303 - 255

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