Abteilung: Vorbeugender Brandschutz/Freiw. Feuerwehr

Der Vorbeugende Brandschutz umfasst ein weites Themenfeld. Dazu gehören folgende Bereiche.

Brandschutztechnische Stellungnahmen

Brandschutztechnische Stellungnahmen werden gegenüber der Unteren Bauaufsichtsbehörde, des Staatlichen Umweltamtes bzw. der Bezirksregierung abgegeben. In zahlreichen Verfahren wie der Aufstellung von Bebauungsplänen, Beratungen von Architekten und Bauherren stehen wir beratend zur Seite. Dabei kann es um Löschwasserversorgung, Zugänglichkeit von Gebäuden, Rettungswege oder Brandbekämpfungsmaßnahmen gehen. (§ 5 FSHG NRW)

Brandmeldeanlagen (BMA)

In besonderen Gebäuden wie Krankenhäusern, Altenheimen usw. schreibt der Gesetzgeber Brandmeldeanlagen vor. Beim Auslösen eines Melders wird ein Alarm zur Kreisleitstelle durchgeschaltet, die dann die Feuerwehr alarmiert. Das Auslösen einer Brandmeldeanlage kann über automatische Melder wie Rauchmelder oder nicht automatische Melder, also Druckknopfmelder, erfolgen. 

Da Brandmeldeanlagen ortsspezifische Anforderungen enthalten, ist eine Absprache mit der zuständigen Feuerwehr notwendig. 

Brandschau

In Herten gibt es über 300 Objekte, z. B. Krankenhäuser, Altenheime und Industriebetriebe, die einer regelmäßigen Brandschau unterliegen. Die Brandschauen werden von der Feuerwehr in Verbindung mit dem Bauordnungsamt und dem Brandsicherheitsingenieur des Kreises durchgeführt.

In Herten gibt es über 300 Objekte, z.B. Krankenhäuser, Altenheime und Industriebetriebe, die einer regelmäßigen Brandschau unterliegen. Dabei wird das Objekt aus brandschutztechnischer Sicht kontrolliert. Die Brandschauen werden von der Feuerwehr in Verbindung mit dem Bauordnungsamt und dem Brandsicherheitsingenieur des Kreises durchgeführt. Um die Beseitigung von festgestellten Mängeln zu überwachen, werden Brandnachschauen durchgeführt. Die Firmen werden automatisch von der Feuerwehr angeschrieben.

Brandsicherheitswache

Bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und viele Personen verletzt werden könnten, muss der Veranstalter eine Brandsicherheitswache organisieren. Die Feuerwehr der Stadt Herten hat ein nachprüfbares Beurteilungsverfahren eingeführt. So kann der Veranstalter die Notwendigkeit und Stärke der eventuell geforderten Brandsicherheitswache abschätzen. Die Stellung einer Brandsicherheitswache satzungsgemäß wird abgerechnet.

Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen

Die Brandschutzerziehung in Kindergärten und Schulen ist Aufgabe der Gemeinde – so ist es im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vorgesehen. Im Bereich der Kindergärten wurde ein Programm entwickelt, das eine systematische und zielorientierte Schulung vorsieht. Die Brandschutzerziehung gliedert sich in drei Teile:

  1. Unterricht anhand eines Leitfadens durch die Erzieherinnen in den Kindergärten
  2. Unterricht durch Feuerwehrleute in den Kindergärten
  3. Besuch der Feuer- und Rettungswache Herten

Dieses Programm wurde den Kindergärten im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt.

Feuerwehrpläne

In Zusammenarbeit mit Fachfirmen werden von besonderen Objekten (große Gewerbebetriebe, Labore, Seniorenheime) Feuerwehrpläne erstellt. Sie ermöglichen den Einsatzkräften eine schnelle Orientierung in einem Gebäude und werden im Vorfeld mit der Feuerwehr abgesprochen.

Ihre Ansprechpersonen

Herr Schulz
Telefon: 02366 307-711
Gebäude: Feuer- und Rettunswache

Stadt Herten

Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 02366 303-0
Telefax: 02366 303-255

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