
Mehr als jedes dritte Gebäude in der Metropole Ruhr ist sanierungsbedürftig. Das geht aus einer bundesweiten Statistik zum Wohngebäudebestand von co2online hervor. Auch in der Stadt Herten gibt es viele solcher Bestandsgebäude. In der Regel betrifft der Sanierungsbedarf besonders den Bereich der energetischen Sanierung. Eine nicht ausreichende Wärmedämmung, alte Fenster oder eine veraltete Heizung senken die Energieeffizienz eines Gebäudes enorm, sodass ein Großteil der erzeugten Energie unverbraucht verloren geht. Für jede ungenutzte Kilowattstunde werden neben unnötigen Treibhausgasen auch unnötige Kosten verursacht. Die aktuellen Energiepreisentwicklungen erhöhen den Druck auf solch ineffiziente Systeme. Daher ist unser Ziel: Keine Energie verlieren – jetzt sanieren!
Richtlinie zur Förderung des Austauschs von alten Kühlgeräten in der Stadt Herten
Alte Kühlschränke und Gefriertruhen sind oft die reinsten Stromfresser. In Anbetracht der hohen Strompreise lohnt sich der Austausch dieser Altgeräte in der Regel bereits nach ein paar Jahren.
Mit einem Zuschuss in Höhe von 100 € kann der Austausch von mindestens 15 Jahre alten Kühlgeräten (Kühl-Gefrierkombi, Kühlschrank, Gefrierschrank, Gefriertruhe), die ausschließlich privat genutzt werden, gefördert werden. Wichtig ist, dass die Neugeräte in der Bauart vergleichbar mit den alten Geräten sind und dem Energie-Effizienzlabel A, B oder C nach neuer Klassifizierung (März 2021) entsprechen. Das Altgerät muss sachgerecht entsorgt werden.
Wichtig zu beachten:
Der Förderantrag ist vor dem Kauf des neuen Kühlgeräts zu stellen. Der Kauf des neuen Geräts erfolgt nach dem Zugang des Bewilligungsschreibens.
Förderantrag aktuell nicht verfügbar.

Förderrichtlinie "Optimierung von Heizungsanlagen" im Stadtgebiet von Herten
Schon ganz einfache Maßnahmen wie beispielsweise die Dämmung von Heizungsrohren oder die richtige Einstellung der Thermostate sparen Energie und damit bares Geld.
Mit einem Zuschuss in Höhe von 100 € können Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Einfamilienhäusern, deren Wärmeerzeuger mindestens zwei Jahre alt ist, ab dem 15.11.2022 gefördert werden.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:
- der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive Einstellung der Heizkurve (Falls der hydraulische Abgleich aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann alternativ ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 durchgeführt werden),
- der Austausch von Heizungspumpen in Hocheffizienzpumpen (Effizienzklasse A) sowie die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung,
- im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe,
- die Dämmung von Rohrleitungen,
- Mess-, Steuer- und Regelungstechniken, beispielsweise der Austausch von Thermostatventilen und Thermostatköpfen.
Alle durchgeführten Maßnahmen müssen zusammen Gesamtkosten von mindestens 500,00 € ergeben (Bagatellgrenze).
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer*in von Einfamilienhäusern innerhalb des Stadtgebiets von Herten sind. Es werden keine Maßnahmen an gewerblich genutzten Gebäuden und Gebäudeteilen gefördert. Die Durchführung der Maßnahmen muss durch ein Fachunternehmen erfolgen, Eigenleistungen sind nicht möglich.
Wichtig zu beachten:
Die Beantragung der Förderung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen. Planungsarbeiten gelten nicht als Beginn der Maßnahme.
Zur Antragstellung wird ein ausführliches Angebot für die Heizungsoptimierung mit Bezeichnung und Kostenschätzung der einzelnen Maßnahmen benötigt.
Förderantrag aktuell nicht verfügbar.
Auf der Projektseite energiesparhaus.ruhr werden u.a. die folgenden Hilfen bereitgestellt:
- Sanierungskonfigurator des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klima) à bequem online herausfinden, ob Ihre Immobilie sanierungsbedürftig ist
- Schritt-für-Schritt-Anleitung zur richtigen Gebäudesanierung
- alle notwendigen Links und Weiterleitungen zu den Ansprechpartner*innen, die für eine Sanierung benötigt werden:
- bundesgeförderte Energie-Effizienz-Experten,
- Förderstellen der KfW und BAFA,
- Handwerksfachbetriebe vor Ort.
Sanierungsmaßnahmen müssen gut geplant sein, lohnen sich in vielerlei Hinsicht aber doppelt. Die Energieeinsparungen, die durch eine Sanierung entstehen, gleichen die Investitionskosten häufig schon nach wenigen Jahren aus. Das Ergebnis ist ein modernisiertes Gebäude, eine dauerhafte Energie- und damit Geldeinsparung sowie die Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Den Klimaschutz bekommen Sie noch obendrauf.
Zusätzlich unterstützt das Energiesparhaus Ruhr durch kostenlose (Online-) Veranstaltungen und Aktionen in den teilnehmenden Städten und Gemeinden in den Jahren 2022 und 2023, die die ganze Bandbreite der Energieeffizienzmaßnahmen abdecken. Dabei liegt der Fokus nicht nur auf Eigenheimbesitzer*innen, sondern auch auf Mieter*innen. Durch einen bewussten Umgang mit Energie sowie dem Einsatz von energieeffizienten Geräten und kleinen Hilfsmitteln können auch ohne Sanierung Energie und Kosten eingespart werden.
Das Energiesparhaus Ruhr ist Bestandteil der übergeordneten Mission Klimafit Ruhr zwischen dem RVR und dem Handwerk Region Ruhr, mit dem wir gemeinsam das regionale Klimaschutzziel erreichen möchten: bis 2045 klimaneutral sein.