Arbeitsgelegenheiten (AGH)
Für erwerbsfähige Hilfsbedürftige sieht der § 16 SGB II folgende Form der Arbeitsgelegenheiten vor:
Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II – so genannte „Zusatzjobs“ oder „1-Euro-Jobs“ - bekommen erwerbsfähige Hilfebedürftige mit geringer Qualifizierung, die auf dem ersten Arbeitsmarkt erhebliche Integrationsschwierigkeiten haben. Die Zielsetzung für die Beschäftigungsförderung ist die pädagogische Begleitung und Qualifizierung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Arbeitsgelegenheiten im Hinblick auf eine verbesserte Arbeitsfähigkeit. Die Beschäftigungsmöglichkeit ist beschränkt auf eine Dauer von sechs bis neun Monaten. Die Zuweisung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen erfolgt durch das Jobcenter in Herten.
Die unterstützenden Arbeiten im Grünbereich trägt zur fachpraktischen Qualifizierung des AGH – Teilnehmers bei. Durch die zusätzlichen Arbeiten wird den Bürgern ein erhöhtes Maß an Sauberkeit geboten, den Teilnehmern eine praktische Anleitung. Darüber hinaus bieten die AGH – Plätze eine soziale Komponente: die Teilnehmer werden an eine geregelte Tätigkeit herangeführt, die eine Grundvoraussetzung für den ersten Arbeitsmarkt darstellt.
Die Zielsetzung der sozialpädagogischen Betreuung ist die pädagogische Begleitung und Qualifizierung der Teilnehmer von Arbeitsgelegenheiten im Hinblick auf eine verbesserte Arbeitsfähigkeit und somit den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt.
Ihre Ansprechperson:
Ilona Scholl
Funktion: Schulsozialarbeit
Telefon: 0157 / 33 31 10 02
E-Mail: i.scholl@herten.de
Standort: Waldschule, Goetheschule
Raum: 26
Gebäude: B
