Bei Allgemeinen Haftpflichtschäden (Personen- und/oder Sachschäden), die sich aus dem Verschulden der Stadt oder ihrer Mitarbeiter herleiten, ist ein schriftlicher Antrag auf Schadenersatz an das Dezernat 2, Rechtsamt, Versicherungsangelegenheiten zu richten.
Bitte wenden Sie sich zunächst telefonisch oder schriftlich an die genannte Ansprechperson. Diese wird Ihnen gerne weiterhelfen und ggf. eine Haftpflichtschadensanzeige zukommen lassen.
Der Antrag kann formlos erfolgen. Es sind folgende Angaben notwendig:
Personendaten | Vor- und Zuname, Anschrift |
| Bankdaten |
zusätzlich bei Kfz-Unfall | Name und Anschrift Fahrer und Halter |
| Kfz-Kennzeichen |
| Baujahr / Km-Leistung |
Schaden | Adresse / Skizze |
| Schadenzeitpunkt Tag / Uhrzeit |
| Schilderung Unfallhergang / Schadenhergang |
Höhe der Schadenersatzforderung | voraussichtliche Summe in Euro |
Anlagen | Fotos |
| Skizzen |
| ggf. Polizeibericht |
| Namen und Anschrift von Zeugen |
| ggf. Rechnungen/Belege |
Vorsteuerabzugsberechtigung: ja/nein | beschädigter Gegenstand = Betriebsvermögen |
Eingangsbestätigung
Der Eingang der Schadenanzeige wird schriftlich mit Bekanntgabe des zugeordneten städt. Aktenzeichens, Übersendung "Datenschutz-Einverständniserklärung" und weiteren Verfahrenshinweisen bestätigt.
Bearbeitung
Die notwendigen Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhaltes und zur Bewertung der Rechtslage werden unverzüglich durchgeführt. Der Bearbeitungszeitraum ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Entscheidung
Abschließend erfolgt die schriftliche Mitteilung über das Ergebnis, ob und ggf. in welcher Höhe ein Schadenersatz geleistet wird.