Politik / Wahlen in Herten
In einer Demokratie erfolgt die politische Willensbildung beziehungsweise Gesetzgebung durch ein Parlament. Das gilt sowohl für den Bund als auch für die Länder und mit Einschränkungen für die EU.
Die Kommunalparlamente, die Räte der Städte und die Kreistage sind verfassungsrechtlich gesehen keine Parlamente, weil sie keine gesetzgeberischen Kompetenzen haben. Sie sind vielmehr Teil der kommunalen Selbstverwaltung.
In allen Fällen werden ihre Mitglieder aber durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen bestimmt.
Diese Seite soll Ihnen Wissenswertes zum Thema Wahlen vermitteln.
Ihre Ansprechperson:
