Geburtsurkunden / Internationale Geburtsurkunden

Durch die Geburtsurkunde werden der Familienname und der Vorname des Kindes, Ort und Zeit der Geburt, Standesamt und Nummer des Geburtseintrages sowie die Namen der Eltern nachgewiesen.

Internationale Geburtsurkunden:

Um z.B. im Ausland heiraten zu können, ist in der Regel eine internationale Geburtsurkunde vorzulegen. Diese Urkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, das die Geburt beurkundet hat.

Wo sind die Urkunden zu erhalten?

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z.B. beim Standesamt des Geburtsortes.

Hinweis:

Die Personenstandssregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen.

 

Geburtsurkunden für Neugeborene

Das Krankenhaus meldet Neugeborene beim Standesamt an. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie dort vorlegen müssen. 

Ihre Ansprechpersonen:

Rainer Paesler

Telefon: 0 23 66 / 303 209

Christian Stange

Telefon: 0 23 66 / 303 594

Michael Hoffmann

Telefon: 0 23 66 / 303 332

Barbara Koch

Telefon: 0 23 66 / 303 252

Vera Münninghoff

Telefon: 0 23 66 / 303 359


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