Geburtsurkunden für Neugeborene

Direkt nach der Geburt stellt das Krankenhaus eine Geburtsanzeige aus. Dort wird auch der Name des Kindes eingetragen. Bitte nicht vergessen: Auf der Rückseite muss eine Unterschrift geleistet werden. Wenn von der Geburt des Kindes auch kurz in der Zeitung berichtet werden soll, ist noch eine Unterschrift erforderlich.
Das Krankenhaus übernimmt die Anmeldung des Kindes beim Standesamt. Hierfür müssen folgende Unterlagen bei der Krankenhausverwaltung abgegeben werden:
Wenn Sie verheiratet sind:
Stammbuch/ Eheurkunde und Geburtsurkunde
Wenn Sie geschieden sind:
Eine beglaubigte Abschrift des Heiratsregisters mit Scheidungsvermerk oder eine Eheurkunde mit Scheidungsvermerk sowie die Geburtsurkunde.
Wenn Sie ledig sind:
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch oder eine Geburtsurkunde.
Bereits vor der Geburt gibt es die Möglichkeit, beim zuständigen Jugendamt die Vaterschaft für das Kind anzuerkennen. So können beide Elternteile in die Geburtsurkunde eingetragen werden.
Führen die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt keinen Ehenamen und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so bestimmt sie den Familiennamen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes. Als Familiennamen gilt auch der dem Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen vorangestellte oder angefügt Begleitname. Ohne eine gemeinsame Sorgeerklärung ist eine Namenserteilung durch die Mutter mit Einverständnis des Vaters möglich.
Wenn Sie ausländische/r Mitbürger/in sind:
Eine Heiratsurkunde mit entsprechender Übersetzung oder eine internationale Heiratsurkunde. In der Regel werden zusätzlich die Pässe der Kindeseltern benötigt. Da es im Ausländerrecht einige Besonderheiten gibt, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Standesamtes zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Sollten Sie in Deutschland geboren sein, wird auch Ihre eigene Geburtsurkunde benötigt.
Wenn alle Unterlagen ausgefüllt sind…
…wird die Geburtsanzeige mit allen Unterlagen direkt vom Krankenhaus an das Standesamt geschickt. Ein paar Tage später könne Sie die Geburtsurkunde für ihr Kind und die für Sie wichtigen Bescheinigungen abholen. Dazu gehören die Urkunden für Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe.
Die fällige Gebühr von 10 Euro ist bei der Abholung zu errichten. Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Ausweis oder Pass mitzubringen.
Ihre Ansprechpersonen:
Rainer Paesler
Telefon: 0 23 66 / 303 209
E-Mail: r.paesler@herten.de
Standort: Rathaus
Raum: UG20
Gebäude: Standesamt
Christian Stange
Telefon: 0 23 66 / 303 594
E-Mail: c.stange@herten.de
Standort: Rathaus
Raum: UG19
Gebäude: Standesamt
Marion Sopka
Telefon: 0 23 66 / 303 332
E-Mail: s.sopka@herten.de
Standort: Rathaus
Raum: Gebäude E / EG
Gebäude: Standesamt
Maria Lüer
Telefon: 0 23 66 / 303 260
E-Mail: m.lueer@herten.de
Standort: Rathaus
Raum: UG18
Gebäude: Standesamt
