Plakatierung im Stadtgebiet
Zur Hertener Sauberkeitsaktion gehört auch eine klare Regelung für die Plakatierung. Zwar gehören Plakate grundsätzlich zum Bild einer Stadt und füllen sie mit Leben, eine "wilde" Plakatierung an jedem Baum oder an Verkehrseinrichtungen beeinträchtigt jedoch das Stadtbild und kann an ungeeigneten Stellen zu einer Gefährdung des Straßenverkehres führen. Ein Ärgernis sind ausserdem Plakate, die noch lange nach der sie betreffenden Veranstaltung im ganzen Stadtgebiet zu finden sind.
Immerhin mussten in der Vergangenheit oft Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofs (ZBH) beauftragt werden, die "abgelaufenen" Plakate zu entfernen. Dieser Aufwand wird in Herten nicht mehr betrieben.
50 Stellen wurden ausgewiesen, an denen plakatiert werden darf. Dabei handelt es sich um attraktive Standorte, die keinesfalls in einem versteckten Hinterhof liegen. Wer nach der Veranstaltung seine Plakate nicht abbaut, muss mit den Sanktionen rechnen.
Diese 50 Standorte sind vorgesehen für die Werbung für nichtkommerzielle und städtische Veranstaltungen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gegen Entgelt die Plakatwände und Litfasssäulen der Recklinghäuser Stadtreklame zu nutzen.
Stadtreklame Recklinghausen Dr. Küster & Co.
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