Veröffentlichung der Angaben gemäß § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Mit Wirkung zum 1. März 2005 trat in Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (KorruptionsbG) in Kraft.
Dieses Gesetz regelt unter anderem Veröffentlichungs- und Auskunftspflichten des Bürgermeisters, der Ratsmitglieder, der Ortsvorsteher und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger über Mitgliedschaften in verschiedensten Gremien, Nebentätigkeiten etc..
Nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW werden die Mitglieder des Rates, Mitglieder der Bezirksvertretung sowie sachkundige Bürgerinnen und Bürger gem. § 58 Gemeindeordnung verpflichtet, schriftlich Auskunft über
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaften in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
- die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
zu geben.
Die Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Der Rat der Stadt Herten hat in seiner Sitzung am 16.03.2005 zugestimmt, dass die schriftlichen Auskünfte im Internet auf der Homepage der Stadt veröffentlicht werden.
Alle Daten in der Tabelle beruhen auf den Angaben der Mandatsträger. Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei dem bzw. der Meldepflichtigen.
Unter "Download" finden Sie die erteilten Auskünfte als PDF-Datei.
Download
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Korruptionsbekaempfungsgesetz_Tabelle_Ratsmitglieder_2012.pdf | 137 K |
Korruptionsbekaempfungsgesetz_Tabelle_Sachkundige_Buerger_2012.pdf | 184 K |
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