Rat der Stadt Herten

Nach dem Grundgesetz und der Gemeindeordnung wird die Verwaltung einer Gemeinde ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt. Vertreten wird die Bürgerschaft durch die Ratsmitglieder und den Bürgermeister, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger gewählt werden. Eine nordrhein-westfälische Besonderheit bis zu den Wahlen im Juni 2009 ist hierbei die sogenannte "verbundene Wahl", bei der Bürgermeister und Rat gleichzeitig für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.

Die Zahl der zu wählenden Vertreter ist abhängig von der Bevölkerungszahl der Gemeinde. Der Rat der Stadt Herten besteht bis Juni aus 50 Mitgliedern. Aufgrund eines Ratsbeschlusses werden bei den nächsten Kommunalwahlen nur noch 44 Ratsmitglieder gewählt.


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