Der Rat der Stadt Herten und die Ausschüsse

Der Rat ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan der Gemeinde. Als oberstes Willens- und Beschlussorgan ist der Rat im Rahmen der Gesetze für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit nicht dem hauptamtlichen Bürgermeister bzw. den Ausschüssen durch Gesetz oder Beschluss des Rates bestimmte Angelegenheiten übertragen sind.

Zusammensetzung

Der Rat setzt sich aus den von den Bürgern nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes gewählten Ratsmitgliedern zusammen. Die Zahl der zu wählenden Vertreter ist abhängig von der Bevölkerungszahl der Gemeinde.

Der Rat der Stadt Herten besteht aus 44 Mitgliedern. Aufgrund der Ergebnisse der Kommunalwahl vom 30. August 2009 und den danach getroffenen Vereinbarungen verteilen sich die Sitze für die Wahlperiode 2009 bis 2014 derzeit wie folgt:

  • SPD-Fraktion 24 Sitze
  • CDU-Fraktion 10 Sitze
  • FDP-Fraktion 3 Sitze
  • UBP-Fraktion 2 Sitze
  • Fraktion DIE LINKE 2 Sitze
  • 2 Sitze für fraktionslose Mitglieder

Der Rat hat seine Geschäfte am 21. Oktober 2009 aufgenommen.

Vorsitz

Vorsitzender des Rates ist der hauptamtliche Bürgermeister. Er ist zwar kein Mitglied des Rates, hat jedoch als dessen Vorsitzender Stimmrecht. Der Vorsitzende organisiert und leitet die Ratssitzungen und vertritt den Rat im Rechtsverkehr und im Bereich der Repräsentation. Für den Vertretungsfall werden Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt. Die Stellvertretung bezieht sich jedoch nur auf die Leitung der Ratssitzung und die Repräsentation.

Ihre Ansprechperson:

Anke Aberspach

Funktion: Bürgermeisteramt - Ratsangelegenheiten

Telefon: 0 23 66 / 303 219


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