Die Wählbarkeit
Wer sich zur Wahl stellen möchte, muss die Voraussetzungen des § 4 LWahlG erfüllen. Dieser besagt, dass ein/e Wahlbewerber/in wahlberechtigt nach § 1 LWahlG sein und am Wahltag mindestens seit drei Monaten in Nordrhein-Westfalen ihre/seine Hauptwohnung haben muss und keine Wohnung außerhalb Nordrhein-Westfalens besitzen darf.
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Sabine Gebuhr
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017
Ort: Herten
Gebäude: B
