Kommunalwahl

Bei Kommunalwahlen wurden bis einschließlich 2009 in Herten und den anderen kreisangehörigen Städten in der Vergangenheit vier Wahlen an einem Termin durchgeführt:

  • Wahl des Bürgermeisters der Stadt Herten
  • Wahl der Vertretung der Stadt Herten (Rat)
  • Wahl des Landrates des Kreises Recklinghausen
  • Wahl der Vertretung des Kreises Recklinghausen (Kreistag)

Zukünftig werden alle fünf Jahre die Wahl der Vertretung der Stadt Herten (Rat) und die Wahl der Vertretung des Kreises Recklinghausen (Kreistag) statt. Alle sechs Jahre wird der Bürgermeister der Stadt Herten und der Landrat des Kreises Recklinghausen gewählt.

Somit findet im Jahr 2014 die Wahl der Vertretung der Stadt Herten (Rat) und die Wahl der Vertretung des Kreises Recklinghausen (Kreistag) statt und im Jahr 2015 wird der Bürgermeister der Stadt Herten und der Landrat des Kreises Recklinghausen gewählt.

Wahlgebiet

Wahl des Bürgermeisters der Stadt Herten
Bei der Wahl des Bürgermeisters besteht das Wahlgebiet aus dem Gemeindegebiet.

Wahl der Vertretung der Stadt Herten (Rat)
Für die Wahl des Rates der Stadt Herten umfasst das Wahlgebiet das Gebiet der Gemeinde. Hierbei wurde das Gemeindegebiet in 22 Wahlbezirke eingeteilt.

Wahl des Landrates des Kreises Recklinghausen
Das Wahlgebiet für die Wahl des Landrates besteht aus dem gesamten Kreisgebiet.

Wahl der Vertretung des Kreises Recklinghausen (Kreistag)
Bei der Wahl des Kreistages besteht das Wahlgebiet aus dem Kreisgebiet. Dieses wurde hierzu in vier Kreiswahlbezirke unterteilt.

Wahlsystem

Für jede der vier Wahlen gibt es einen Stimmzettel, auf denen der Wahlberechtigte jeweils eine Stimme abgeben kann.

Der Bürgermeister und der Landrat werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Hierzu benötigt ein Bewerber die meisten Stimmen. Sollte der Fall eintreten, dass zwei Bewerber die gleiche Anzahl an Stimmen haben, entscheidet ein Los. Die Stichwahl zwischen zwei Bewerbern wurde abgeschafft.

Für die Wahl des Rates und des Kreistages gilt die Verhältniswahl mit vorgeschalteter Mehrheitswahl. Das bedeutet, dass die Hälfte der zu wählenden Vertreter direkt in den Wahlbezirken gewählt wird.

Wahl des Rates der Stadt Herten
Im Rat der Stadt Herten sind 44 Mitglieder vertreten. Das Stadtgebiet, welches das Wahlgebiet darstellt, wurde in 22 Wahlbezirke unterteilt. Jede Partei stellt für jeden Wahlbezirk einen Kandidaten auf. In jedem Wahlbezirk wird ein Kandidat gewählt, dieser bekommt einen Sitz im Rat der Stadt Herten. (Vorgeschaltete Mehrheitswahl)

Mit der Wahl eines Direktkandidaten haben die Wähler gleichzeitig die Reserveliste der Partei gewählt. Aus diesen Listen wird die zweite Hälfte der Vertreter im Rat gewählt. Die Ermittlung der Sitze erfolgt nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Lague/Schepers.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. 

Wählbarkeit

Wählbar ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt und eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehat, das 23. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Wahl des Bürgermeisters der Stadt Herten

Seit der Kommunalwahl 1999 wählen die Bürger den Bürgermeister in einem eigenen Wahlverfahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in die Leitung der hauptamtlichen Verwaltung und zugleich in den Vorsitz des Rates. Die Wahlzeit des Bürgermeisters beträgt sechs Jahre. Neben seiner Funktion als Vorsitzender des Rates und damit oberster politischer Repräsentant ist er auch Chef der Verwaltung (Doppelfunktion). Er leitet und verteilt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, bereitet die Entscheidungen des Rates vor und führt diese unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. In Rechts- und Verwaltungsgeschäften ist er der gesetzliche Vertreter der Stadt und Dienstvorgesetzter der in der Verwaltung beschäftigten Beamten und Angestellten.

Wahl der Vertretung der Stadt Herten (Rat)

Die Zahl der zu wählenden Vertreter beträgt für die Stadt Herten bei einer Einwohnerzahl von 50.000 – 100.000 Einwohnern gemäß Kommunalwahlgesetz 50. Im Juni 2006 hat der Rat von der Möglichkeit, von dieser Vorgabe nach unten abzuweichen, Gebrauch gemacht und beschlossen, die Anzahl der zu wählenden Vertreter auf 44 zu reduzieren. Die Vertreter werden für die Dauer von fünf Jahren je zur Hälfte direkt in den 22 Wahlbezirken sowie aus den Reservelisten der Parteien und Wählergruppen gewählt. Der Rat der Stadt ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig. Die Ratsmitglieder nehmen ihre Funktion ehrenamtlich, das heißt neben ihrem Beruf wahr.

Wahl des Landrates des Kreises Recklinghausen

Der Landrat wird von den Bürgern der zehn kreisangehörigen Gemeinden für die Dauer von sechs Jahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Er ist Leiter der Kreisverwaltung, vertritt den Kreis und ist gleichzeitig untere staatliche Verwaltungsbehörde.

Wahl der Vertretung des Kreises Recklinghausen (Kreistag)

Die Kreistagsmitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt – davon die Hälfte in Wahlbezirken. Der Kreistag hat zurzeit 72 Mitglieder. Der Wähler wählt hier die Wahlbezirksbewerber und gleichzeitig die Reserveliste derjenigen Partei oder Wählergruppe, für die der Bewerber aufgestellt ist. Das Kreisgebiet wurde in 36 Wahlbezirke eingeteilt, wovon 4 Wahlbezirke auf die Stadt Herten entfallen. Der Kreistag des Kreises Recklinghausen ist sowohl rechtsetzend als auch exekutiv, also gestaltend, entscheidend und ausführend für den Kreis tätig. Die Kreistagsmitglieder nehmen ihre Funktion ehrenamtlich, das heißt neben ihrem Beruf wahr.

Ihre Ansprechperson:

Sabine Gebuhr

Telefon: 0 23 66 / 303 378


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