Bundestagswahl

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.

Das Wahlgebiet

Das Wahlgebiet bildet das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Hierzu wurde das Bundesgebiet in 299 Wahlkreise eingeteilt:

Schleswig-Holstein                  11 Wahlkreise        Nr. 1-11
Mecklenburg-Vorpommern         7 Wahlkreise       Nr. 12-18
Hamburg                                 6 Wahlkreise        Nr. 19-24
Niedersachsen                        30 Wahlkreise       Nr. 25-54
Bremen                                   2 Wahlkreise        Nr. 55-56
Brandenburg                          10 Wahlkreise        Nr. 57-66
Sachsen-Anhalt                         9 Wahlkreise       Nr. 67-75
Berlin                                    12 Wahlkreise        Nr. 76-87
Nordrhein-Westfalen                64 Wahlkreise        Nr. 88-151
Sachsen                                 16 Wahlkreise        Nr. 152- 167
Hessen                                   21 Wahlkreise        Nr. 168-188
Thüringen                                9 Wahlkreise        Nr. 189-197
Rheinland-Pfalz                        15 Wahlkreise        Nr. 198-212
Bayern                                   45 Wahlkreise        Nr. 213-257
Baden-Württemberg                 38 Wahlkreise        Nr. 258-295
Saarland                                  4 Wahlkreise         Nr. 296-299

Das Wahlsystem

Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach werden die Abgeordneten für die Dauer von vier Jahren zur Hälfte in Wahlkreisen über die Erststimme mit einfacher Mehrheit gewählt und zur anderen Hälfte nach Verhältniswahlgrundsätzen über die Zweitstimme für die Wahl der Landeslisten. Mit der Erststimme wird also der Direktbewerber des Wahlkreises gewählt und mit der Zweitstimme entscheidet sich der Wähler für eine bestimmte Partei.

Für die Stärke der Parteien im Deutschen Bundestag sind grundsätzlich nicht die Erststimmen entscheidend, sondern die für die Landeslisten der Parteien insgesamt abgegebenen Zweitstimmen, denn die mindestens 598 Sitze werden im Verhältnis dieser Zweitstimmen auf die Parteien verteilt.

Bei der letzten Bundestagswahl am 27. September 2009 wurden 621 Abgeordnete aus fünf Parteien in den Bundestag gewählt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.

Wählbarkeit

Wählbar ist, wer am Wahltage Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Nicht wählbar ist, wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Textauszüge:

„Leitfaden für die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl 2009“ von Gensior/Dahnke, erschienen beim Kohlhammer Verlag.

Ihre Ansprechperson:

Sabine Gebuhr

Telefon: 0 23 66 / 303 378


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