Gender Mainstreaming - Geschlechtergerechtigkeit

Langfristig soll das Prinzip der Geschlechtergerechtigkeit, d.h. die Berücksichtigung der Interessen von Männern und Frauen in allen Verwaltungsentscheidungen (gender mainstreaming) in die Verwaltung Einzug halten.

Bei der Umfrage zur Vorbereitung des 2. Hertener Werteforums war der Wert "Gerechtigkeit" der häufigst genannte. Gerechtigkeit beinhaltet selbstverständlich auch Gerechtigkeit für die Entwicklungschancen von Jungen und Mädchen, von Männern und Frauen.

Das Prinzip des Gender Mainstreaming wurde entwickelt bei der UN-Frauenkonferenz 1995 in Peking und 1996 mit den Amsterdamer Verträgen für die gesamte EU verbindlich verabschiedet.

"gender" = Geschlechtsrolle im Unterschied zu "sex" = Geschlecht

mainstreaming = sämtliche allgemeinen politischen Konzepte und Maßnahmen für die Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit nutzen

Es bedeutet, dass auf allen Entscheidungsebenen und von Anfang an bei Entscheidungsprozessen die Auswirkungen der Entscheidungen auf die speziellen Lebenssituationen von Männern und Frauen mit zu bedenken und Benachteiligungen entgegen zu wirken.


Zunächst müssen Instrumente entwickelt werden, die es erleichtern, die Auswirkungen von Maßnahmen der Verwaltung auf die Belange von Frauen einzuschätzen und möglichst frühzeitig in die Entscheidungen einzubeziehen.

Ihre Ansprechperson:

Christiane Rohde

Telefon: 0 23 66 / 303 487


Stichwortsuche

Darstellung