Zwangsversteigerung/ Zwangsverwaltung von Grundstücken und Immobilien
Die Leitung des Bereichs Vollstreckung vertritt die Stadt Herten bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Hierzu gehören die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken und Immobilien.
Möchten Sie selbst eine Zwangsversteigerung besuchen und dort ggf. auch mitbieten, sollten Sie sich an das jeweilige Amtsgericht wenden. Für Herten ist dies das Amtsgericht Recklinghausen.
In spezielle Fragen zur Versteigerung können Sie sich dort an den zuständigen Rechtspfleger wenden. Durch ein solches Gespräch können Sie erfahren, ob das gewünschte Objekt auch lastenfrei übernommen werden kann.
In der Bieterstunde haben Sie erneut Gelegenheit, den Rechtspfleger über Unklarheiten zu befragen. Ausserdem liegt das Gutachten nochmals aus.
Rechtsgrundlagen:
Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW)
Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)
Ihre Ansprechperson:
Wolfgang Willam
Funktion: Leiter Vollstreckung
Telefon: 0 23 66 / 303 380
E-Mail: w.willam@herten.de
Standort: Rathaus
Raum: 244
