Insolvenzverfahren

Die Leitung des Bereichs Vollstreckung vertritt die Stadt Herten in eigenen Insolvenzangelegenheiten.

Sie erstellt auf Anforderung der Schuldnerberater Forderungsaufstellungen, entscheidet in Abstimmung mit den betreffenden Fachbereichen über Schuldenbereinigungspläne und meldet Forderungen zur Insolvenztabelle an.

Hinweis:

Eine Schuldnerberatung wird von hier aus nicht angeboten.
Ansprechpartner dafür sind Schuldnerberatungsstellen (z.B. bei der Caritas, Diakonie etc.), Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater.

Rechtsgrundlagen:

Insolvenzordnung (InsO)

Ihre Ansprechperson:

Wolfgang Willam

Funktion: Leiter Vollstreckung

Telefon: 0 23 66 / 303 380


Stichwortsuche

Darstellung