Vollstreckung
Die Vollstreckungsabteilung war früher Teil der Stadtkasse und ist seit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) ein eigenständiger Bereich.
Dort werden die städtischen, öffentlich-rechtlichen Forderungen (z.B. Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Elternbeiträge für Kindergärten, Hundesteuer), aber auch im Rahmen der Amtshilfe diejenigen anderer Behörden (z.B. andere Städte/Gemeinden, Kreise, GEZ, Industrie- und Handelskammern, Innungen, Betriebskrankenkassen u.a.) vollstreckt.
Die Vollstreckung umfasst z.B. die Pfändung
- beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge (unter Einsatz der Parkkralle) und deren Versteigerung,
- von Konten bei Banken/Geldinstituten oder Einkommen beim Arbeitgeber,
- jeglicher anderer verwertbarer Rechte,
- in den Grundbesitz (Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, Zwangsversteigerungen)
sowie erforderliche Ermittlungen oder die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
Im Rahmen der Vollstreckung entstehen der/dem Zahlungspflichtigen Pfändungsgebühren und andere Kosten, die zusammen mit der Hauptforderung zwangsweise beigetrieben werden können.
Bestimmte eigene privatrechtlichen Forderungen (z.B. Musikschul-, Nutzungs- oder Teilnehmerentgelte, Verpflegungskosten) können nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW auch ohne das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren direkt durch den Vollziehungsbeamten vollstreckt werden.
Deshalb: Zahlen Sie fristgemäß - spätestens nach der Mahnung - oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzende Vollstreckung.
Rechtsgrundlagen:
Abgabenordnung (AO)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Insolvenzordnung (InsO)
Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW)
Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW)
Verordnung zum VwVG NRW (VO VwVG NRW)
Zivilprozessordnung (ZPO)
Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)
Gebühren:
Die Gebühren entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument, das wir auf dieser Seite zum Download anbieten.
Kontakt:
Die allgemeine E-Mail-Adresse der Vollstreckung: vollstreckung@herten.de
Die allgemeine Fax-Nr: 0 23 66 / 303 522
(Bitte dabei den Bereich "Vollstreckung" oder die/den AnsprechpartnerIn angeben!)
Ihre Ansprechperson:
Wolfgang Willam
Funktion: Leiter Vollstreckung
Telefon: 0 23 66 / 303 380
E-Mail: w.willam@herten.de
Standort: Zeche Schlägel & Eisen (Siemenshalle), Westerholter Str. 690, 45699 Herten
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