Stadt Herten


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Finanzplanung der Stadt Herten

Die Grundlagen für die Haushaltswirtschaft der Stadt Herten bilden der Haushaltsplan und die mittelfristige Finanzplanung.

Im Rahmen der Haushaltssatzung werden jährlich folgende Positionen festgesetzt:

  • die Gesamterträge und –aufwendungen
  • die Gesamteinzahlungen und -auszahlungen
  • die Höhe der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen
  • der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
  • die Hebesätze der Grundsteuern und der Gewerbesteuer

Einwohner und Abgabepflichtige der Stadt Herten haben die Möglichkeit, sich mit ihren Einwendungen gegen den Entwurf an dem Satzungsverfahren zu beteiligen. Der Entwurf und die endgültige Fassung der Haushaltssatzung werden öffentlich bekanntgemacht.


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