Rede zur Haushaltseinbringung 2012

Herten, 17.01.2012
Beauftragter Kämmerer Hermann Pieper

- Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

vor einigen Tagen war in der Hertener Allgemeinen zu lesen, es sei beinahe zynisch, mir – mit Blick auf den Ihnen heute vorgelegten Entwurf des Haushalts 2012 – ein gutes neues Jahr zu wüschen. Sicherlich ist die Finanzsituation Hertens nicht gerade dazu angetan, Freudentänze aufzuführen, aber solange noch der Hauch einer Chance besteht, etwas verändern und damit auch verbessern zu können, solange kann das Jahr auch noch gut werden.

Es gab wohl keine Zeit, in der das Thema öffentliche Finanzen so präsent war, wie im Moment. Kaum war die Bankenkrise halbwegs bewältigt – im Übrigen mit enormer staatlicher Unterstützung – folgte die Euro-Krise, oder wohl besser: die Schuldenkrise der öffentlichen Haushalte.

In vielen europäischen Staaten wurden in den vergangenen Jahren enorme Verbindlichkeiten aufgetürmt, unter deren Last diese nun zu zerbrechen drohen. Schaut man sich die Pro-Kopf-Verschuldung der Euro-Staaten an – hier allerdings Stand 2010 -, wird deutlich, dass auch die großen Volkswirtschaften wie Deutschland und Frankreich nicht viel besser dastehen als die viel gescholtenen Länder Griechenland und Italien. So war auch am Wochenende der Presse zu entnehmen, dass Standard & Poor’s insgesamt neun Euroländern, darunter Frankreich, Italien und Spanien schlechtere Noten für ihre Kreditwürdigkeit vergeben hat. Den betroffenen Ländern wird es künftig immer schwerer fallen, neues Geld für die Finanzierung ihrer Staatshaushalte zu erhalten.

Sicherlich sind die Verhältnisse in Deutschland nicht mit denen in Griechenland oder Italien vergleichbar. Doch  auch hier bei uns hat sich die Verschuldung in den vergangenen Jahren auf allen staatlichen Ebenen dramatisch entwickelt. Die Verschuldung der öffentlichen Hand in Deutschland hat 2010 die 2-Billionen-Euro-Grenze überschritten. Dass Deutschland nach wie vor bei den Rating-Agenturen deutlich besser abschneidet als die anderen Länder im Euroraum, ist ausschließlich auf die enorme Wirtschaftskraft in unserem Land zurückzuführen. Aber auch Deutschland wird zukünftig kritisch auf die weitere Entwicklung des Schuldenberges schauen müssen. Inwieweit die in die Verfassung aufgenommene Schuldenbremse dies leisten kann, bleibt abzuwarten.

Die enormen Finanzierungsprobleme ziehen sich durch alle staatlichen Ebenen, bis hinunter zu den Gemeinden.

Deutlich wird dies, wenn man sich den Haushaltsstatus der Städte in Nordrhein-Westfalen ansieht. Nur 3% der 429 Kommunen in unserem Land waren im vergangenen Jahr in der Lage, einen tatsächlich ausgeglichen Haushalt zu beschließen. 146 Kommunen in Nordrhein-Westfalen befanden sich im Nothaushaltsrecht, das heißt sie wirtschafteten ohne einen wirksamen Haushalt.

Die Ursachen sind lange bekannt. Die Städte sind schlicht und einfach unterfinanziert. Insbesondere die Höhe der Mittel für die Wahrnehmung sozialer Aufgaben, die überwiegend an den Kreis und mittelbar an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe abzuführen ist, macht den Städten zu schaffen. Allein von 2008 bis 2010 – also innerhalb von nur zwei Jahren – haben sich diese sogenannten Transferauszahlungen, die die Städte zu tragen haben, landesweit um 10% erhöht.

Im Jahr 2010 fehlten den Städten in Nordrhein-Westfalen 2,4 Milliarden Euro zur Finanzierung ihrer Aufgaben, Tendenz steigend.

Die kommunale Finanzkrise – und da sind sich alle Experten zwischenzeitlich einig – lässt sich wohl nur lösen, wenn der Bund sich noch stärker an der Finanzierung der sozialen Ausgaben beteiligt. Ein Anfang wurde durch die stufenweise Übernahme der Kosten der Grundsicherung bis 2014 gemacht, nur ausreichen wird dieser Schritt, der für Nordrhein-Westfalen immerhin eine Entlastung von fast einer Milliarde verspricht, nicht.

Die unausgeglichenen Haushalte wirken sich natürlich auf den Kassenkreditbedarf aus. So entfällt rund die Hälfte aller kommunalen Kassenkredite auf Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Das Volumen dieser Liquiditätskredite hat sich zwischenzeitlich landesweit auf über 20 Milliarden Euro entwickelt. Prognosen gehen bis zum Jahr 2020 von 50 Milliarden Euro aus, etwas pessimistischere Annahmen sogar von 70 Milliarden Euro.

Diese Entwicklung verursacht gewaltige Kosten für betroffene Kommunen. Bereits heute, trotz der niedrigen Zinssätze, muss die Stadt Herten fast 7 Millionen Euro jährlich zur Finanzierung von Kassenkrediten aufwenden, Mittel, die an vielen anderen Stellen bitter fehlen. Und ändert sich das Zinsniveau, kann sich dieser Betrag schnell verdoppeln.

Neu hinzugekommen ist eine Gefahr, die bisher kaum betrachtet wurde: das Liquiditätsrisiko.

Immer häufiger ist zu beobachten, dass Banken den Kommunen nicht mehr uneingeschränkt Geld zur Verfügung stellen – so wie es eigentlich über Jahrzehnte üblich war. Banken schränken ihr Engagement bei einzelnen Kommunen ein, sie versuchen sogenannte Klumpenbildungen zu vermeiden. Bei Ausschreibungen ist es keinesfalls mehr üblich, von nahezu allen angefragten Banken ein Angebot zu erhalten. Es wird für Kommunen immer wichtiger, das Schuldenportfolio auf möglichst viele Gläubiger zu verteilen.

Für viel Aufmerksamkeit hat im vergangenen Jahr vor allem die Ankündigung der WL-Bank aus Münster gesorgt, keine Kredite mehr an Nothaushaltskommunen wie Herten zu geben. Glücklicherweise handelt es sich hierbei bisher um einen Einzelfall in der Bankenlandschaft, so dass die Auswirkungen auf die kommunale Finanzwelt noch überschaubar sind. 

Kein Einzelfall hingegen ist, dass Banken Kreditlimitierungen vornehmen, d.h., den einzelnen Kommunen wird nur ein gewisses Höchstmaß an Krediten zugesprochen. Die jeweils festgelegte Höhe ist wiederum insbesondere abhängig vom Haushaltsstatus der Kommune, aber auch von Faktoren wie Einwohnerstruktur oder Attraktivität als Wohn- oder Wirtschaftsstandort. Und die für die Zukunft geplante Bankenregulierung, als Stichwort sei „Basel III“ genannt, wird die Situation weiter verschärfen.

Darüber hinaus wird über kurz oder lang das benötigte Kreditvolumen zum Problem. Wie bereits anfangs berichtet, wird sich der Bedarf bis 2020 verdoppeln bis verdreifachen. Dimensionen von 50 Milliarden Euro und mehr werden die Bankenlandschaft an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit bringen.

Schaut man sich die Grafik an, wird deutlich, welchen unrühmlichen Platz die Stadt Herten einnimmt. Lediglich 10 der 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen weisen eine höhere Pro-Kopf-Verschuldung bei Liquiditätskrediten auf als Herten. Bezeichnend ist auch, dass sich mit Waltrop, Castrop-Rauxel und Oer-Erkenschwick drei weitere Städte des Kreises Recklinghausens unter den Top-15 befinden.

Diese absolut dramatische Situation hat nun endlich dazu geführt, dass sich das Land deutlich intensiver mit der kommunalen Haushaltssituation beschäftigt. Konkret wurden drei Punkte auf den Weg gebracht:

  • mehr Geld für den kommunalen Finanzausgleich
  • Konsolidierungshilfen für die „ärmsten“ Kommunen
  • Verlängerung des zulässigen Haushaltssanierungszeitraums

Dem kommunalen Finanzausgleich steht im Jahr 2012 der Rekordbetrag von 8,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Erhöhung von einer halben Milliarde Euro oder 6,3%. Die Erhöhung der Finanzmasse ist allerdings insbesondere der guten Steuerentwicklung beim Land geschuldet.

Ferner stellt das Land den „ärmsten“ Kommunen seit dem vergangenen Jahr im Rahmen des Stärkungspaktes weitere Mittel zur Verfügung. Das Gesamtvolumen über die Laufzeit bis 2020 beträgt fast sechs Milliarden Euro. Ansteigend seit 2011 werden ab 2014 bis zu 660 Millionen Euro jährlich ausgeschüttet. Diese Summen sind sicherlich beachtlich und die Initiative des Landes ist ausdrücklich zu begrüßen. Nur im Verhältnis zum Finanzierungssaldo der Kommunen, der bereits 2010 bei minus 2,4 Milliarden Euro lag, handelt es sich auch bei den Konsolidierungshilfen in Höhe von bis zu 660 Millionen Euro pro Jahr wohl nur um den berühmten Tropfen auf den heißen Stein.

Der dritte Punkt, der vom Land zur Stärkung der Kommunen aufgegriffen wurde, beinhaltet die Ausdehnung des zulässigen Sanierungszeitraumes. Bisher musste ein Haushaltssicherungskonzept aufzeigen, dass der strukturelle Haushaltsausgleich, also der Ausgleich von Aufwendungen und Erträgen, innerhalb von drei Jahren nach dem Planungsjahr erfolgt. Dieser relativ kurze Zeitraum ließ strukturelle Veränderungen, die häufig einen Prozess von mehreren Jahren benötigen, nicht zu. Vor diesem Hintergrund erscheint die neue Regelung, die diese Frist auf zehn Jahre verlängert, für Städte wie Herten sehr hilfreich. So können auch Maßnahmen, die sich erst mittel- bis langfristig positiv auf die städtischen Finanzen auswirken, ergebnisverbessernd für die Haushaltssanierung eingesetzt werden. Die aktuell in Herten getroffenen Entscheidungen zur Schulentwicklung seien hier als Beispiel genannt.

Die Finanzausstattung wird mit einer solchen Gesetzesänderung natürlich nicht verbessert. Aber seit vielen Jahren besteht mal wieder die Chance, eine Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts und damit wieder ein kleines Stückchen der verlorenen Selbstverwaltung zurückzuerhalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

lassen Sie mich nun zum Haushaltsplanentwurf 2012 und damit zum eigentlichen Zahlenwerk kommen. Die unteren, blauen Balken spiegeln die Werte des Ihnen vorliegenden Entwurfs wider, die dunkelroten Balken die Werte, die wir im Rahmen der Beschlussfassung 2011 eigentlich für das Jahr 2012 vorgesehen hatten.

Die Aufwendungen 2012 belaufen sich auf 181,7 Millionen Euro und gestalten sich damit 3,4 Millionen Euro höher als eigentlich für 2012 geplant. Diesen stehen Erträge in Höhe von 136,8 Millionen Euro gegenüber. Daraus ermittelt sich ein zu erwartendes Defizit von 44,9 Millionen Euro, 3,1 Millionen Euro mehr als eigentlich geplant. Aus diesen Werten ergibt sich, dass nur etwa drei Viertel unserer notwendigen Aufwendungen durch Erträge gedeckt sind.

Auf der Seite der Erträge fällt zunächst ein Minderertrag von 3,4 Millionen Euro bei den Steuern und ähnlichen Erträgen auf. Die größte Anpassung musste hier bei der Gewerbesteuer vorgenommen werden. Der Entwurf sieht für 2012 aufgrund der negativen Entwicklung im Vorjahr einen Haushaltsansatz von 16,2 Millionen Euro vor, 4,3 Millionen Euro weniger als eigentlich für 2012 geplant.

Bei den übrigen Steuererträgen, die insgesamt zu einer Summe von 46,7 Millionen Euro führen, handelt es sich um die Grundsteuer, Hunde- und Vergnügungssteuer sowie den kommunalen Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Diese Ertragsarten entwickeln sich sehr konstant und unterliegen keinen größeren Schwankungen.

Genau anders herum stellt sich die Entwicklung bei Zuwendungen und allgemeinen Umlagen dar, die sich um 6,8 Millionen Euro auf 46,9 Millionen Euro erhöht haben. Hinter dieser Haushaltsposition verbergen sich insbesondere die Schlüsselzuweisungen. 2012 darf die Stadt Herten mit dem Rekordbetrag von 35,7 Millionen rechnen, rund 6,5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Für diese Steigerung um 22% gibt es mehrere Gründe:

  • die deutliche Erhöhung der Schlüsselmasse aufgrund der höheren Steuereinahmen auf Landesebene;
  • die deutlich stärkere Gewichtung des Soziallastenansatzes, der die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II bei der Ermittlung der Zuweisungshöhe berücksichtigt;
  • die ausgesprochen negative Entwicklung der Steuerkraft der Stadt Herten, also den geringen Erträgen bei der Gewerbesteuer; während sich die Steuerkraft im Landesdurchschnitt um fast 10% erhöht hat, ist diese in Herten um 1,7% gesunken. Diese Weniger-Erträge werden durch die Schlüsselzuweisungen zu 80 bis 85% kompensiert.

Insgesamt über alle Ertragsarten betrachtet, ist somit eine geringfügige Verbesserung um rund 270.000 Euro festzustellen.

Weniger erfreulich haben sich die Aufwendungen entwickelt. Der letztjährige Haushaltsplan sah Aufwendungen in Höhe von 178,3 Millionen Euro vor, das Ihnen nun vorliegende Zahlenwerk weist Aufwendungen in Höhe von 181,7 Millionen Euro aus. Dies entspricht einer Erhöhung um 3,4 Millionen Euro oder etwa 2%.

Festgemacht werden muss diese Erhöhung der Aufwendungen an der Kreisumlage, die zu den Transferaufwendungen zählt. Die ersten Planungen des Kreises sehen eine Kreisumlage von 418 Millionen Euro vor, rund 41 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Für Herten bedeuten diese Zahlen, dass sich unser Anteil an der Kreisumlage einschließlich der neuen Leistungsbeteiligung der Städte an den Kosten der Unterkunft um rund 10% auf 42,5 Millionen Euro erhöht.

Der Kreishaushalt ist noch nicht eingebracht und wird voraussichtlich erst am 12.03.2012 beschlossen. Inwieweit sich die zusätzlichen Belastungen für die Städte vielleicht noch verändern, bleibt abzuwarten.

Die nächste große Position in unserem Haushalt, auf die ich kurz eingehen möchte, ist der Personalaufwand. Die Summe der Personalaufwendungen wird sich im kommenden Jahr voraussichtlich auf 31,8 Millionen Euro belaufen. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine Erhöhung um ein Prozent eingeplant. Obwohl hier eine Steigerung vorgesehen ist, muss die Planung als sehr ambitioniert angesehen werden. Die Beamtinnen und Beamten der Stadt erhalten bereits seit Anfang des Jahres eine um fast 2% erhöhte Besoldung. Für die tariflich Beschäftigten stehen in den nächsten Monaten Tarifverhandlungen an. Aufgrund der sehr moderaten Entwicklung in den vergangenen Jahren ist auch eine deutliche Steigerung der Beschäftigungsentgelte zu erwarten. Aus Sicht der Beschäftigten, die gute Arbeit für unsere Stadt leisten, wäre das ausdrücklich zu begrüßen, für den städtischen Haushalts würde eine deutliche Tariferhöhung allerdings einem weiteren Dolchstoß gleichkommen.

Neben den Veränderungen aufgrund von Tariferhöhungen, werden sich – bedingt durch erhöhte Dienstalterstufen – auch noch weitere Mehrkosten ergeben.

Um trotz dieser absehbaren Mehrkosten die eingeplanten Personalaufwendungen nicht zu überschreiten, wird es unverzichtbar sein, frei werdende Stellen kritisch dahingehend zu überprüfen, ob auf eine Wiederbesetzung ganz oder teilweise verzichtet werden kann. Im Ergebnis wird es sich nicht vermeiden lassen, das städtische Stellenvolumen merklich zu reduzieren.

Detaillierte Ausführungen zu den einzelnen Ertrags- und Aufwandsarten finden Sie im Vorbericht zum Haushalt.

Ich möchte nun darauf eingehen, was die geschilderten Zahlen für die Entwicklung unseres Eigenkapitals bedeutet. Die Eröffnungsbilanz der Stadt Herten zum Stichtag 01.01.2008 sah ein Eigenkapital von 157 Millionen Euro vor. Seitdem hat sich diese Position Jahr für Jahr in Höhe der jährlichen Defizite reduziert. Zum 31.12.2011 lag das Eigenkapital rechnerisch noch bei knapp 52 Millionen Euro. In diesem Jahr erfolgt – wie geschildert – eine weitere Reduzierung um über 44 Millionen Euro, so dass Ende des Jahres nur noch 7 Millionen Euro verbleiben. Damit wird die bilanzielle Überschuldung der Stadt Herten im Jahr 2013 eintreten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich hatte eingangs darauf verwiesen, dass ich nicht gewillt bin, trotz dieser desaströsen Zahlen die Hoffnung auf ein gutes neues Jahr aufzugeben. Im Zusammenhang mit den Daten des Haushaltsplanentwurfs 2012 fällt das jedoch zugegebenermaßen sehr schwer. Dennoch bietet der Haushalt 2012 erstmals seit vielen Jahren wieder die theoretische Chance auf eine Genehmigungsfähigkeit, auf eine wirksame Haushaltssatzung. Doch der Weg dorthin ist schwierig, sehr schwierig.

Dass die Chance überhaupt besteht, ist auf die bereits thematisierte Änderung des § 76 der Gemeindeordnung zurückzuführen. Der Stadt Herten muss es also gelingen, ab dem Jahr 2022 strukturell ausgeglichene Haushalte darzustellen.

Die nachfolgenden Diagramme zeigen, wie sich das Defizit, ausgehend von 40,7 Millionen Euro im Jahr 2011, bis zum Jahr 2022 entwickelt. Bei dieser ersten, roten Linie wurden die Daten der letztjährigen Beschlussfassung zugrunde gelegt. Danach ist im Jahr 2022 noch ein Defizit von 18,7 Millionen Euro zu erwarten.

Bis zur Erstellung des Ihnen heute vorliegenden Entwurfs wurden diese Daten intensiv überarbeitet:

  • Einzelne Haushaltsansätze wurden kritisch hinterfragt und ergebnisverbessernd angepasst.
  • Die aktuellen Orientierungsdaten zur Entwicklung der Ertragspositionen sowie die per Erlass verfügten Fortschreibungsregelungen des Innenministeriums wurden eingearbeitet.
  • Es wurden pauschale Ansatzkürzungen - insbesondere bei den Sachkosten – vorgenommen.
  • Die Personalaufwendungen wurden nur mit sehr moderaten Steigerungssätzen fortgeschrieben, die eine merkbare Stellenreduzierung zwingend erforderlich machen.

Mit Hilfe dieser Schritte wurde versucht, den im Jahr 2022 verbleibenden Fehlbedarf so gering wie möglich zu gestalten.

Während die rote Linie eine Prognose auf Basis des letztjährigen Haushaltsbeschlusses vornimmt, zeigt die blaue Linie nun die Entwicklung unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen. Wie Sie unschwer erkennen können, es verbleibt nach wie vor ein Defizit von 9 Millionen Euro im Jahr 2022.

Genau im Rahmen dieser 9 Millionen Euro muss nun eine weitergehende Haushaltssanierung erfolgen. Das heißt, die jährlichen, nicht einmaligen (!) Erträge müssen entsprechend erhöht bzw. die Aufwendungen vermindert werden. Gemessen am Gesamtvolumen der Aufwendungen, das bei fast 182 Millionen Euro liegt, erscheint das Sanierungsziel durchaus nicht unerreichbar. Aber man darf nicht vergessen, dass im Jahr 2012 nicht die erste Sparrunde ansteht. In Herten, wie auch in den anderen Städten in der Region, wird bereits seit über 20 Jahren intensiv konsolidiert, und irgendwann sind alle Einsparpotentiale ausgeschöpft. Daher wird es in jedem Fall eine extreme Herausforderung, die Erreichbarkeit dieses Sparziels mit einzelnen Sanierungsmaßnahmen zu hinterlegen.

Und Herten darf auch nicht „kaputt gespart“ werden. Unsere Stadt muss auch zukünftig ihren Bürgerinnen und Bürgern eine lebenswerte Heimat bieten, Herten muss eine Stadt sein, in der man gerne lebt.

Dennoch sind Leistungen der Stadt dahingehend zu überprüfen, ob sie in einem angemessenen Umfang reduziert bzw. wirtschaftlicher erbracht werden können oder ob vielleicht ein angemessenes Entgelt für bisher kostenlose städtische Leistungen erhoben werden kann. Es wird in den kommenden Wochen zahlreicher Ideen zur Haushaltssanierung bedürfen, über die wir hinsichtlich ihrer Geeignetheit diskutieren müssen. Bei den Bemühungen zur Haushaltssanierung sind aber aus meiner Sicht folgende Rahmenregeln zu beachten:

Es gibt keine betriebsbedingten Kündigungen. Die für den Haushaltsausgleich unverzichtbare Reduzierung der Anzahl der Stellen erfolgt ausschließlich durch das Ausnutzen der natürlichen Fluktuation.

Beförderungen und Höhergruppierungen im Einzelfall sowie ein Mindestmaß an Ausbildung müssen trotz Sparbemühungen möglich sein. Für ein Dienstleistungsunternehmen wie die Stadt ist das Personal das wichtigste Kapital. Die Stadt muss sich auch zukünftig bemühen, die hohe Motivation ihrer Belegschaft zu erhalten.

Keine unwirtschaftliche Veräußerung von Tafelsilber.

In den nächsten Wochen haben Politik und Verwaltung gemeinsam die wirklich herausfordernde Aufgabe, ein 9-Millionen-Euro-Paket mit realisierbaren Ideen zur Haushaltssanierung zu schnüren. Viele Ideen liegen aus der Verwaltung vor, auch die Bürgerschaft hat sich mit rund 40 Anregungen beteiligt. Die Anregungen, ergänzt um eine erste Einschätzung der Verwaltung, haben wir Ihnen heute zur Verfügung gestellt.

Die Fragen, die sich an dieser Stelle aufdrängen, lauten: „Welche Alternative haben wir? Was passiert, wenn wir es nicht schaffen?“

Haushaltsrechtlich ist die Frage leicht zu beantworten. Die Stadt Herten bleibt weiter Nothaushaltskommune, die Stadt Herten darf weiterhin nur Ausgaben leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Soweit die Gemeindeordnung. In der Praxis würden die Auswirkungen aber konkreter:

Investitionen wären noch in einem sehr geringen Umfang möglich, da es keine Investitionsliste mehr geben wird, die uns über viele Jahre begleitet hat. Vielmehr müsste die Stadt jede einzelne Maßnahme mit der Kommunalaufsicht abstimmen. Davon betroffen wären nicht nur größere Bauprojekte, sondern vom Grunde her auch die Beschaffung eines Funkgerätes für das Ordnungsamt oder einer Digitalkamera für die Schule.

Kreditaufnahmen zur Finanzierung investiver Maßnahmen wären nicht mehr zulässig. Die bisherige Regelung, dass im Umfang von zwei Dritteln der ordentlichen Tilgung neue Kredite aufgenommen werden dürfen, würde entfallen. In der Folge dürften Investitionen nur noch erfolgen, soweit investive Finanzierungsmittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen.

Ferner lassen Land und Bezirksregierung keinen Zweifel daran, dass künftig Städte ohne genehmigten Haushalt konsequent von Förderprojekten ausgeschlossen werden. Besonders gefährdet wäre das gemeinsam mit Gelsenkirchen geplante interkommunale Handlungskonzept in Westerholt und Bertlich, aber auch kleinere Förderungen in anderen Bereichen, z. B. zugunsten der Stadtbücherei.

Die Übernahme neuer freiwilliger Leistungen wäre ebenfalls vollständig ausgeschlossen.

Ein nicht genehmigter Haushalt hätte auch Auswirkungen auf die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Personalwirtschaftliche Maßnahmen müssten sich auf das beschränken, was rechtlich absolut verpflichtend vorgeschrieben ist.

Neben diesen aufsichtsrechtlichen Aspekten einer Nichtgenehmigung, gibt es einen weiteren Punkt, der staatlich nur schwer zu beeinflussen ist: die Märkte.        

Die Banken beobachten sehr genau, was in der kommunalen Welt passiert. Derzeit ist der Geld- und Kapitalmarkt sehr nervös. Für Gemeinden mit nicht genehmigten Haushalten wird es immer schwerer, Liquidität zu erhalten. Und selbst wenn das noch gelingt, in jedem Fall werden durch eine Nichtgenehmigung die Kredite verteuert.

Ich bin davon überzeugt, dass wir alles versuchen müssen, bis zum Jahr 2022 die aus der Grafik ersichtlichen 9 Millionen Euro zu sanieren, um wenigstens ein letztes bisschen Handlungsfähigkeit für Herten zu erhalten.

Lassen Sie mich nun zum Stärkungspakt kommen und zu der Frage, ob sich Herten bis Ende März um eine freiwillige Teilnahme bewerben sollte. Vorab ist klarzustellen, dass die Beantwortung dieser Frage natürlich insbesondere davon abhängig ist, wie die sogenannte zweite Stufe des Stärkungspaktes, die für uns relevant wäre, konkret ausgestaltet wird. Letzte Informationen hierzu stehen nach wie vor aus.

Es zeichnet sich aber ab, dass Herten von der dem Stärkungspaktgesetz zugrunde gelegten Berechnungssystematik zur Ermittlung der Höhe der Konsolidierungshilfen profitieren könnte. Aufgrund der vorliegenden Informationen dürfen wir darauf hoffen, dass die Konsolidierungshilfen für Herten rund 11 Millionen Euro pro Jahr betragen könnten. Sollte sich dies bewahrheiten, würden sich die Defizite in Herten – unter Berücksichtigung dieser Hilfen –, die erstmals 2014 in voller Höhe gezahlt würden, so entwickeln, wie Sie es der gelben Linie entnehmen können. Die Differenz zwischen blauer und gelber Linie entspricht der Konsolidierungshilfe zuzüglich ersparter Zinsen, da bei Inanspruchnahme der Stärkungspaktmittel auch das Kassenkreditvolumen weniger stark steigen müsste. Bis zum Jahr 2022 könnten über 80 Millionen Euro weniger Kassenkredite aufgenommen werden, wodurch die zu erwartende Zinslast um 2,5 Millionen Euro sinkt.

Um aber am Stärkungspakt teilnehmen zu können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden:

Unter Inanspruchnahme der Konsolidierungshilfen muss der Haushaltsausgleich im Jahr 2018 erreicht werden. Aktuell würde im Haushalt 2018 noch ein Defizit, wie Sie der gelben Linie entnehmen können, in Höhe von 8,5 Millionen Euro bestehen. Um die Anforderungen des Stärkungspaktes zu erfüllen, wären  somit von den 9 Millionen Euro, die eigentlich bis 2022 durch strukturelle Veränderungen der Einnahmen und Ausgaben jährlich eingespart werden müssten, 8,5 Millionen Euro schon bis 2018 zu realisieren. Mit anderen Worten: ein Großteil der Sanierungsmaßnahmen müssten bereits innerhalb der nächsten 6 Jahre bis 2018 umgesetzt werden.

Zweite Voraussetzung des Stärkungspaktes ist, dass die teilnehmenden Städte 2021, also ein Jahr früher als nach der Konsolidierungsfrist ohne Inanspruchnahme der zusätzlichen Landeshilfen, wieder einen ausgeglichenen Haushalt darstellen.

Um also erfolgreich an einer Haushaltssanierung nach den Regelungen des Stärkungspaktes teilnehmen zu können, müssten sich die jährlichen Defizite unter Berücksichtigung der Konsolidierungshilfen des Landes und der eigenen Anstrengungen zur Haushaltssanierung so entwickeln, wie es die vierte Linie nun zeigt. Das Delta zwischen gelber und grüner Linie zeigt unser Sanierungserfordernis.

Ich hatte vorhin die Frage aufgeworfen, ob eine Teilnahme sinnvoll ist. Aus meiner Sicht kann ich zum heutigen Zeitpunkt nur dazu raten, Ende März einen Antrag auf freiwillige Teilnahme zu stellen:

  • Wenn wir zukünftig – insbesondere auch mit Blick auf anstehende Fördermaßnahmen – Unterstützung vom Land erwarten wollen, dürfen wir die in Form des Stärkungspaktgesetzes ausgestreckte Hand des Landes nicht ausschlagen.
  • Das Stärkungspaktgesetz verspricht einen liquiden Mittelzufluss von über 80 Millionen Euro in den nächsten 9 Jahren. In diesem Umfang würdesich das Eigenkapital nicht vermindern bzw. das sogenannte negative Eigenkapital nicht weiter aufgebaut,
  • die Verschuldung der Stadt weniger steigen und für die nicht aufgenommenen Kredite bräuchten wir keine Zinszahlungen leisten.

 

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

abschließend möchte ich noch die Gelegenheit nutzen, mich bei den Kolleginnen und Kollegen der einzelnen Facheinheiten für die gute und faire Zusammenarbeit zu bedanken, obwohl aufgrund der finanziellen Situation viele gute Ideen auf der Strecke bleiben mussten. Es wäre für alle Beteiligten wesentlich einfacher gewesen, einen Haushalt aufzustellen, der mehr Spielräume zulässt.

Einen ganz besonderen Dank möchte ich aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Fachbereichs aussprechen. Es war für uns alle eine herausfordernde Situation, ohne amtierenden Kämmerer einen Haushalt aufzustellen. Letztendlich führte dies dazu, dass sich jeder einzelne noch ein Stückchen mehr eingesetzt hat, um die vakanten Stellen des Kämmerers und seines Teams zu kompensieren. Dank des großen Engagements aller hat das in den vergangenen Monaten gut funktioniert.

Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren des Rates, wünsche ich in den nächsten Wochen erfolgreiche Beratungen zum Haushalt 2012 und insbesondere gute Ideen zur Schließung der 9-Millionen-Euro-Lücke. Dieses Ziel zu erreichen wird eine große Herausforderung für uns alle. Aber im Sinne der Zukunft unserer Stadt Herten halte ich es für unverzichtbar, diesen Versuch zu starten. Ich würde mich freuen, wenn es gelänge, in großem Einvernehmen den beschriebenen Weg zu beschreiten. Für Fragen oder zur Unterstützung bei der Bewältigung dieser Aufgaben stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


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