Grundbesitzabgaben

Thorben Wengert / pixelio.de

Grundbesitzabgaben sind Steuern und Gebühren, die durch Grundbesitz entstehen. Dazu gehören:

  • Grundsteuer A (für land-oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke)
  • Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke)
  • Abfallentsorungsgebühren
  • Straßenreinigungsgebühren
  • Abwassergebühren

Informationen zu Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren erteilt auch der ZBH.

Informationen zu den Abwassergebühren gibt es auch im Fachbereich 2 Stadtentwässerung.

Abfallentsorgungs-, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren werden für entsprechende Leistungen der Stadt erhoben. Sie werden vom Fachbereich 1.2 Finanzen / Abgaben festgesetzt und beziehen sich auf ein Grundstück.

Der Rat der Stadt Herten beschließt die Gebührensätze auf der Basis aktueller Kalkulationen in entsprechenden Satzungen.

Festsetzung:

Die in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten (jeweils zum 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.) fälligen Benutzungsgebühren werden durch einen Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben festgesetzt. Dieser Bescheid wird jedem Eigentümer grundsätzlich am Jahresanfang für das laufende Jahr bekanntgegeben.

Ausnahme:

Bei Eigentumswohnungen erhält der bestellte Verwalter einen Abgabenbescheid über alle Gebühren der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft.

Satzungen:

Die entsprechenden Satzungen finden Sie am Ende dieser Seite als Download.

Ansprechpartner:

Jörg Halama (Buchstaben A-N)
Wilfried Bongard (Buchstaben O-Z)

Download:

Ihre Ansprechpersonen:

Jörg Halama

Telefon: 0 23 66 / 303 201

Wilfried Bongard

Telefon: 0 23 66 / 303 202


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