Grundbesitzabgaben
Grundbesitzabgaben sind Steuern und Gebühren, die durch Grundbesitz entstehen. Dazu gehören:
- Grundsteuer A (für land-oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke)
- Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke)
- Abfallentsorungsgebühren
- Straßenreinigungsgebühren
- Abwassergebühren
Informationen zu Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren erteilt auch der ZBH.
Informationen zu den Abwassergebühren gibt es auch im Fachbereich 2 Stadtentwässerung.
Abfallentsorgungs-, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren werden für entsprechende Leistungen der Stadt erhoben. Sie werden vom Fachbereich 1.2 Finanzen / Abgaben festgesetzt und beziehen sich auf ein Grundstück.
Der Rat der Stadt Herten beschließt die Gebührensätze auf der Basis aktueller Kalkulationen in entsprechenden Satzungen.
Festsetzung:
Die in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten (jeweils zum 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.) fälligen Benutzungsgebühren werden durch einen Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben festgesetzt. Dieser Bescheid wird jedem Eigentümer grundsätzlich am Jahresanfang für das laufende Jahr bekanntgegeben.
Ausnahme:
Bei Eigentumswohnungen erhält der bestellte Verwalter einen Abgabenbescheid über alle Gebühren der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft.
Satzungen:
Die entsprechenden Satzungen finden Sie am Ende dieser Seite als Download.
Ansprechpartner:
Jörg Halama (Buchstaben A-N)
Wilfried Bongard (Buchstaben O-Z)
Download:
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