Stadt Herten


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Untersuchungsberechtigungsschein

Zusätzlich zum Untersuchungsberechtigungsschein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser wird zu Hause vom Antragsteller ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen.

Besondere Voraussetzungen:

  • Lebensalter mindestens 14 Jahre, aber unter 18 Jahre
  • Hauptwohnsitz in Herten


Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:

  • Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
  • erste Nachuntersuchung 9 bis 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
  • weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
  • außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
  • Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes


Bearbeitungsfristen:
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.

Notwendige Unterlagen:

  • Ausweispapiere des Antragstellers oder der Sorgeberechtigten bzw. Bevollmächtigten

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