Ummeldung bei der Meldebehörde

Ummeldung von Hertener Einwohnern (Wohnsitzwechsel innerhalb von Herten)

Besonderheiten:

  • Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16.Lebensjahr ist der Wohnungsgeber.
  • Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfaßt, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.


Antrags- und Bearbeitungsfristen:

  • Die Ummeldung muß innerhalb einer Woche nach Einzug in die Wohnung erfolgen. Wird die Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld erhoben werden.
  • Die Bearbeitung der Ummeldung erfolgt unverzüglich.


Notwendige Unterlagen:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)


Rechtsgrundlagen:
Meldegesetz NW


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