Ummeldung bei der Meldebehörde
Ummeldung von Hertener Einwohnern (Wohnsitzwechsel innerhalb von Herten)
Besonderheiten:
- Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16.Lebensjahr ist der Wohnungsgeber.
- Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfaßt, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Antrags- und Bearbeitungsfristen:
- Die Ummeldung muß innerhalb einer Woche nach Einzug in die Wohnung erfolgen. Wird die Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld erhoben werden.
- Die Bearbeitung der Ummeldung erfolgt unverzüglich.
Notwendige Unterlagen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)
Rechtsgrundlagen:
Meldegesetz NW
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