Steuerliche Lebensbescheinigung

Die steuerliche Lebensbescheinigung wird für Kinder benötigt, die nicht im Haushalt des Arbeitnehmers gemeldet sind und auf der Lohnsteuerkarte mir Faktor 0,5 vermerkt werden sollen.

Besondere Voraussetzungen:

  • Der Antragsteller muss mit dem Kind im ersten Grade verwandt sein.
  • Das Kind muss mit Hauptwohnsitz in Herten gemeldet sein.
  • Das Kind darf zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Für das Kind ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen.


Notwendige Unterlagen:

  • Ausweispapiere
  • Nachweis über die Verwandtschaft ersten Grades (Vaterschaftsanerkennung, Geburtsurkunde des Kindes etc.)
  • bei Beantragung durch einen Dritten: Vollmacht


Rechtsgrundlagen:
EStG


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