Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Für die Bewilligung der Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren für Personen mit geringem Einkommen sowie Schwerbehinderte ist seit einigen Jahren nur noch die GEZ zuständig.
Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag ausgesprochen.
Voraussetzung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller eine der Befreiungskriterien erfüllt. Befreit werden können der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangehöriger für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte.
Zusätzlich zum Antrag ist der Bezug bestimmter sozialer Leistungen (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitlslosengeld II) oder das Vorliegen des Schwerbehindertenausweises mit RF-Merkzeichen nachzuweisen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Nachweis über das Vorliegen einer Befreiungsvoraussetzung zu erbringen:
Fügen Sie die von der ausstellenden Behörde oder dem Versorgungsamt ausgestellte "Bescheinigung zur Vorlage bei der Behörde" bei
oder
fragen Sie Ihre Behörde, ob diese unten rechts auf dem Antragsformular bestätigt, dass der Bewilligungsbescheid oder der Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen im Original vorgelegen hat. Fügen sie dann nur eine einfache Kopie des Nachweises bei
oder
legen Sie dem Antrag das Original oder eine beglaubigte Kopie des Bewilligungsbescheides oder des Schwerbehindertenausweises mir RF-Merkzeichen bei.
Beglaubigen kann die Behörde, die den Bewilligungsbescheid ausgestellt hat (z.B. Agenturen für Arbeit, Sozialämter, Versorgungsämter, Ämter für Ausbildungsförderung). Darüber hinaus dürfen auch alle Behörden beglaubigen, die Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahrnehmen (z.B. Stadt-, Kreis-oder Gemeindeverwaltungen), Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Bei der Stadt Herten nimmt der Bürgerservice Beglaubigungen der Kopien vor.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen senden sie bitte an die
GEZ
50656 Köln
Tel.: 0180-5791010
Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie auf der Internetseite der GEZ unter www.gez.de.
