Behördliche Namensänderungen
Der Bürgerservice bietet Ihnen:
- Beratung hinsichtlich behördlicher Vor- und Familiennamensänderungen
- Bearbeitung und Vorbereitung der Entscheidung hinsichtlich der Anträge auf behördliche Vornamens- und Familiennamensänderung
Hinweis:
Anträge auf Annahme des Mädchennamens werden vom Standesamt bearbeitet.
Entscheidungsbehörde bzgl. der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderungen ist die Kreisverwaltung Recklinghausen.
Gebühren:
120 - 1000 Euro
