Behördliche Namensänderungen

Der Bürgerservice bietet Ihnen:

  • Beratung hinsichtlich behördlicher Vor- und Familiennamensänderungen
  • Bearbeitung und Vorbereitung der Entscheidung hinsichtlich der Anträge auf behördliche Vornamens- und Familiennamensänderung


Hinweis:
Anträge auf Annahme des Mädchennamens werden vom Standesamt bearbeitet.

Entscheidungsbehörde bzgl. der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderungen ist die Kreisverwaltung Recklinghausen.

Gebühren:
120 - 1000 Euro


Stichwortsuche

Darstellung