Auskunft aus dem Melderegister

Einfache Melderegisterauskünfte können mündlich im Bürgerservice oder formlos schriftlich beantragt werden. Für erweiterte Melderegisterauskünfte und Gruppenauskünfte ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antragsteller hat nur Anspruch auf eine schriftliche Auskunft.

Einfache Melderegisterauskünfte umfassen:

  • Auskunft über Vor- und Familiennamen
  • Akademische Grade
  • Anschriften


Erweiterte Melderegisterauskünfte umfassen:

  • Auskunft über Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand - beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht -
  • Staatsangehörigkeit
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Angabe des gesetzlichen Vertreters
  • Sterbetag und -ort


Besondere Voraussetzungen:

  • Bei einfachen Melderegisterauskünften sind keine Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Schutzwürdige Belange des Betroffenen können jedoch zu einer Ablehnung des Antrages führen.
  • Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (z.B. durch Schuldtitel).
  • Bei Gruppenauskünften über nicht namentlich bezeichnete Einwohner ist der Nachweis des öffentlichen Interesses zu erbringen (z. B. durch eine Bescheinigung des Innenministers eines Bundeslandes).


Gebühren:

  • einfache Auskunft: 7,- Euro
  • erweiterte Auskunft: 10,- Euro
  • Archivauskünfte: 20,- Euro
  • örtl. Ermittlung: 45,- Euro

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