Ausstellung und Verlängerung Kinderreisepass
Beantragung
Zur Beantragung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Identitätsnachweis ( z. B. Familienbuch oder Geburtsurkunde des Kindes oder alter Kinderausweis, Kinderreisepass)
- Ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
- 1 aktuelles biometrietaugliches Foto
- Die Anwesenheit des Kindes bei Antragstellung ist auf jeden Fall erforderlich.
Der gesetzliche Vertreter muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Die Einverständniserklärung beider Elternteile und die Personalausweise/Pässe der Eltern sind mitzubringen. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Der Antrag/die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten kann auch von einem „Erklärungsboten“ (z.B. Großeltern oder sonstigen Verwandten des minderjährigen Kindes, wenn die Eltern aus Zeitgründen den Antrag nicht selbst abgeben können) überbracht werden.
Der Erklärungsbote muss eine Vollmacht der Sorgeberechtigten vorlegen, dass er zur Überbringung des Antrages ermächtigt wurde und sich ausweisen (s. Anlage – Vollmacht -). - Bestellungsurkunde, wenn eine Betreuung besteht
Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Antragstellung den Kinderreisepass persönlich unterschreiben. Dies gilt auch für jüngere Kinder, sofern sie bereits eine Unterschrift leisten können.
Bearbeitungsdauer
- sofortige Ausstellung
Gültigkeitsdauer
- Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Gebühr
· Neuausstellung 13 €
· Verlängerung 6 €.
