Fundsachenausgabe

Entgegennahme von Verlustanzeigen und Ausgabe von Fundsachen

Wenn sich der Eigentümer beim Fundbüro meldet, wird eine Verlustanzeige aufgenommen (mündlich zur Niederschrift). Dabei sind folgende Informationen wichtig:

  • Benennung des Gegenstandes
  • besondere Kennzeichen
  • Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit)
  • vermeindlicher Ort des Verlustes


Rechte des Finders, die dieser in Anspruch nehmen kann:

  • Recht auf Ersatz der Aufwendungen, d.h. Fahrtkosten, Telefonkosten usw.
  • Recht auf Zurückbehaltung der Fundsache, d.h. er kann darauf bestehen, daß die Fundsache in seinem Besitz verbleibt und der Verlierer die Sache bei ihm selbst abholt.
  • Recht auf Erwerb des Eigentums an der Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, wenn sich der Verlierer nicht gemeldet hat.
  • Recht auf Finderlohn: bis 500 Euro Wert: 5 %, über 500 Euro: vom Mehrwert 3 %.


Aufbewahrungsfristen:
Die Fundsachen werden mindestens 6 Monate aufbewahrt; wenn sie zur Versteigerung gelangen, ggf. bis zur nächsten Versteigerung. Den Erlös einer Versteigerung erhält die Stadt Herten.

Gebühren:

Verlustbescheinigungen: 3 Euro


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