Fundsachenausgabe
Entgegennahme von Verlustanzeigen und Ausgabe von Fundsachen
Wenn sich der Eigentümer beim Fundbüro meldet, wird eine Verlustanzeige aufgenommen (mündlich zur Niederschrift). Dabei sind folgende Informationen wichtig:
- Benennung des Gegenstandes
- besondere Kennzeichen
- Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit)
- vermeindlicher Ort des Verlustes
Rechte des Finders, die dieser in Anspruch nehmen kann:
- Recht auf Ersatz der Aufwendungen, d.h. Fahrtkosten, Telefonkosten usw.
- Recht auf Zurückbehaltung der Fundsache, d.h. er kann darauf bestehen, daß die Fundsache in seinem Besitz verbleibt und der Verlierer die Sache bei ihm selbst abholt.
- Recht auf Erwerb des Eigentums an der Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, wenn sich der Verlierer nicht gemeldet hat.
- Recht auf Finderlohn: bis 500 Euro Wert: 5 %, über 500 Euro: vom Mehrwert 3 %.
Aufbewahrungsfristen:
Die Fundsachen werden mindestens 6 Monate aufbewahrt; wenn sie zur Versteigerung gelangen, ggf. bis zur nächsten Versteigerung. Den Erlös einer Versteigerung erhält die Stadt Herten.
Gebühren:
Verlustbescheinigungen: 3 Euro
