Führungszeugnis

Aufnahme von Anträgen auf Erteilung eines Führungszeugnis

Das beantragte Führungszeugnis wird zur Bearbeitung zum Bundeszentralregister in Bonn geschickt. Nach Fertigstellung wird es dem Antragsteller zugeschickt (Belegart N) oder an die Behörde weitergeleitet bei der das Führungszeugnis vorgelegt werden muss (Belegart O).

Voraussetzungen:

  • Vollendung des 14. Lebensjahres und
  • mit einer Wohnung bei der Meldebehörde Herten gemeldet


Antragsunterlagen:

  • persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität, z. B. Personalausweis
  • oder schriftliche Vollmacht und Bundespersonalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
  • soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, sind der genaue Verwendungszweck bei dieser Behörde und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben, da es dieser Behörde direkt übersandt wird.
  • den amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruck hält die Behörde bereit und füllt diesen selbst aus


Hinweis:
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es dieser Behörde direkt übersandt. Der Antragsteller kann verfügen, dass das Führungszeugnis, falls es Eintragungen enthält, einem von ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.


Für die eigene Kontaktaufnahme:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
- Dienststelle Bundeszentralregister -
53169 Bonn
Tel.: 01888/583-0
Fax: 01888/5834810

Bearbeitungsfristen:Bearbeitungsfristen ergeben sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Berlin (in der Regel ca. 14 Tage)

Rechtsgrundlagen: Bundeszentralregistergesetz
Gebühren für ein Führungszeugnis: 13,00 Euro


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