Führerscheinumschreibung
- Die Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen von nicht EG-Staaten (eine Umschreibung von EG-Führerscheinen ist seit dem 01.07.1996 nicht mehr erforderlich)
- Die Umschreibung von Sonderfahrerlaubnissen (z.B. Bundeswehrführerschein)
Die Anträge für die Umschreibung können beim Bürgerservice der Stadt Herten oder beim Straßenverkehrsamt, 45770 Marl, Stettiner Str. 6 a, gestellt werden. Ausführliche Informationen (Öffnungszeiten, Notwendige Unterlagen, Gebühren) finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.kreis-recklinghausen.de
