Parkausweis für Behindertenparkplätze
-EU-einheitlicher Parkausweis für Schwerbehinderte (hellblau)-
Wer kann einen EU-einheitlichen Parkausweis (hellblau) beantragen?
- Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG"
- Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl"
- schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Kreises Recklinghausen -Schwerbehindertenangelegenheiten- (früher Versorgungsamt)
- 1 Passbild
- Nur bei einer Verlängerung zusätzlich den abgelaufenen Schwerbehindertenparkausweis
Bearbeitungsdauer
für Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" oder "Bl" oder einem Schwerbehindertenbescheid mit nachgewiesener beidseitiger Amelie oder Phokomelie, sofort
für den übrigen Personenkreis,
nach Einholung einer Stellungnahme beim Kreis Recklinghausen- Schwerbehindertenangelegenheiten-
Geltungsbereich
- Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen und darüber hinaus an folgenden Stellen:
- im eingeschränkten Halteverbot, bis zu drei Stunden
- in Zonenhaltverboten
- an Stellen mit dem Zeichen "Parkplatz" oder "Parken auf Gehwegen" für die ein Zeitlimit besteht, über die zugelassene Zeit hinaus
- in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
- auf Anwohnerparkplätzen
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern
Für Schwerbehinderte mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen gelten die zeitlichen Begrenzungen, die eine Betätigung der Parkscheibe voraussetzen, nicht.
Der Parkausweis gilt im gesamten Gebiet der Bundesrebpublik Deutschland. Im eruopäischen Ausland gelten die dortigen Regeln.
Der Parkausweis muss offen hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.
Gültigkeitsdauer
Der Parkausweis hat die gleiche Gültigkeitsdauer wie der Schwerbehindertenausweis, aber maximal fünf Jahre
Gebühr
Die Ausstellung ist gebührenfrei
