Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung

Annahme von Anträgen auf Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen durch die Kreisverwaltung Recklinghausen

Besondere Voraussetzungen:

  • Der Antragsteller muss behindert oder von einer Behinderung bedroht sein.
  • Der Antragsteller muss in Herten wohnhaft sein oder seinen tatsächlichen Aufenthalt in Herten haben.

Besonderheiten:
Die Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst 59-Schwerbehindertenangelegenheiten übersendet dem Antragsteller ca. 3 Wochen nach Antragstellung eine Eingangsbestätigung.

Die Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erfolgt durch die Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst 59-Schwerbehindertenangelegenheiten,

Postanschrift:

Kurt-Schumacher-Allee 1

45657 Recklinghausen

 

Hausanschrift:

Castroper Str. 30

Recklinghausen

 

Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach dem Einzelfall und beträgt in der Regel 3 bis 6 Monate.

Notwendige Unterlagen: Vollständig ausgefüllter Antragsvordruck.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung:
www.bezirksregierung-muenster.de/startseite/service/Sozial-und_Familienleistungen/index.html


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