Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung
Annahme von Anträgen auf Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen durch die Kreisverwaltung Recklinghausen
Besondere Voraussetzungen:
- Der Antragsteller muss behindert oder von einer Behinderung bedroht sein.
- Der Antragsteller muss in Herten wohnhaft sein oder seinen tatsächlichen Aufenthalt in Herten haben.
Besonderheiten:
Die Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst 59-Schwerbehindertenangelegenheiten übersendet dem Antragsteller ca. 3 Wochen nach Antragstellung eine Eingangsbestätigung.
Die Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises erfolgt durch die Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst 59-Schwerbehindertenangelegenheiten,
Postanschrift:
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Hausanschrift:
Castroper Str. 30
Recklinghausen
Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach dem Einzelfall und beträgt in der Regel 3 bis 6 Monate.
Notwendige Unterlagen: Vollständig ausgefüllter Antragsvordruck.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung:
www.bezirksregierung-muenster.de/startseite/service/Sozial-und_Familienleistungen/index.html
