Verlängerung des Behindertenausweises
Die Ausgabe und Bearbeitung von Anträgen auf Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen, sowie die Weiterleitung von Anträgen an die Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst 59-Schwerbehindertenangelegenheiten erfolgt auf Wunsch durch die Stadt Herten.
Der Antrag wird aufgenommen, wenn die Gültigkeit des Ausweises in den nächsten drei Monaten abläuft. Ausgefüllt wird der Antrag von Mitarbeitern des Bürgerservices.
Besondere Voraussetzungen für die abschließende Bearbeitung des Antrages im Bürgerservice: Das Verlängerungsfeld im Schwerbehindertenausweis muss noch frei sein. Ist dies nicht der Fall, muss der Antrag zur weiteren Bearbeitung an die Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst 59-Schwerbehindertenangelegenheiten abgegeben werden.
Ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers nicht möglich, kann eine andere Person zur Antragstellung bevollmächtigt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.lvamt.nrw.de
Notwendige Unterlagen:
Ist das Verlängerungsfeld im Schwerbehindertenausweis nicht mehr frei, so ist ein neues Lichtbild erforderlich.
